Zeitschrift Unser Rundfunk, Organ des Staatlichen Rundfunkkomitees der DDR
Für mich als Kleingewerbetreibender gilt die Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Dadurch bin ich nicht berechtigt die Umsatzsteuer zu berechnen bzw. auszuweisen.
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