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Produktbeschreibung Technische Daten Entsorgungshinweise / AltgeräterücknahmeMit dem innovativen Einstellschlitten CASTEL-M hat NOVOFLEX einen Einstellschlitten für das Focus Stacking mit Abbildungsmaßstäben von bis zu 5:1 entwickelt. Sein einzigartiges Design richtet sich an Fotografen, die häufig in Abbildungsmaßstäben von 1:1 bis 5:1 arbeiten. CASTEL-M schließt die Lücke zwischen dem Schrittmotorgesteuerten Schlitten CASTEL-MICRO und den anderen manuellen Einstellschlitten im NOVOFLEX-Programm.
Die stetig geringer werdende Tiefenschärfe in Abbildungsmaßstäben oberhalb von 1:1 erfordert absolut akribisches Arbeiten. Nur so können die Abstände zwischen den Einzelaufnahmen einer Stackingreihe richtig gewählt und eingehalten werden. Nur so ergibt sich später ein Erfolg bei Benutzung der Stackingsoftware.
Um Makrofotografen bei dieser zugegebenermaßen mühsamen Arbeit unter die Arme zu greifen, besitzt der CASTEL-M nicht nur eine Spindel, die das Gleitstück äußerst präzise antreibt, sondern erstmals auch nutzbare Rastschritte für Abbildungsmaßstäbe von 2:1; 3:1; 4:1 und 5:1. Diese werden über das hintere Fokusrad gesteuert und ermöglichen präzise und wiederholgenaue Rasterungen.
Ab sofort muss nur noch bei jedem Rastschritt des Fokusrades eine Aufnahme gemacht werden. Denn der notwendige Vorschub und die Überlappung der Einzelaufnahmen werden über die Einzelschritte definiert.
Ein weiterer Vorteil: Die einzelnen Raststufen sind genauso berechnet, dass das schärfereduzierende Eintreten von Beugungsunschärfe vermieden wird und hierbei auf den Einsatz von Kameras mit KB-Vollformatsensor (24x36) und angeschlossenen Objektiven mit einer Blendenöffnung f4.0 ausgerichtet. Die Rasterungen gestatten außerdem die Verwendung von Kameras mit APS-C Sensoren bis hin zum Abbildungsmaßstab 4:1 und bei Kameras mit Four Thirds-Sensor bis zum Abbildungsmaßstab 3:1.
Alternativ lässt sich der Schlitten natürlich auch komplett ohne Rastschritte verwenden. Dafür muss lediglich mit der, auf das Fokusrad gravierten, Skala gearbeitet werden. Eine komplette Umdrehung des kugellagergeführten Rades entspricht dabei einem Vorschub des Gleitstücks um genau 0,8mm. Die Skalierung ermöglicht wiederholgenaue Schritte von 0,01mm Vorschub.
Für ein grobe Vorfokussierung lässt sich das Gleitstück aus der Spindel aushängen und per Hand verschieben. Nach der Positionierung wird es mit Hilfe eines Schiebers wieder sicher in der Spindel eingehängt.
Zum Einsatz in der Produktfotografie kann der CASTEL-M mit dem Balgenaufsatz CASTBAL-PRO ausgestattet werden und verwandelt sich damit in eine technische Kamera. Die Stacking Schritte erfolgen hierbei über die Bewegung der Kamerastandarte, während die Objektivstandarte fest stehen bleibt. Das hat den Vorteil, dass die Position des Objektives sich in Relation zum Motiv nicht verändert, was z.B. bei Schmuckaufnahmen für die Steuerung der Reflexe von Bedeutung sein kann.
In der Produktfotografie können auf diese Weise auch Objekte mit einer größeren Tiefe als 10cm problemlos gestackt werden, da nur der Fokus verstellt wird und damit, im Gegensatz zu den üblichen Stacking-Verfahren, nicht die gesamte Distanz abgefahren werden muss.
Der Vorteil des Stacking-Verfahrens im Vergleich zur klassischen Tilt-Verstellung nach Scheimpflug liegt auf der Hand. Beim Stacking wird eine gleichmäßige, maximale Schärfe über den ganzen Motivbereich (von vorn bis hinten und gleichzeitig von oben bis unten) erreicht, während bei der Scheimpflug-Methode trotz Verstellung immer nur in einer Ebene die maximale Schärfe erreicht werden kann.
Darüber hinaus ist der Schlitten auf der Ober- und Unterseite natürlich komplett in das ARCA-UniQ/C-kompatible Q-System eingebunden. Das bedeutet, dass der CASTEL-M kompatible Wechselplatten, NOVOFLEX-Balgengeräte sowie NOVOFLEX-Einstellschlitten zum Aufbau eines Kreuzschlittensystems in der um 90 Grad umsetzbaren Schnellkupplung aufnimmt und gleichzeitig direkt in passende Kupplungsaufnahmen eingesetzt und geklemmt werden kann.
Eigenschaften:
Typ | |
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Typ | Einstellschlitten |
Eigenschaften | |
Max. Auszug (cm) | 10 |
Max. Traglast (kg) | 4 |
Allgemein | |
Stativ-Anschlussgewinde | 3/8" & 1/4" |
Farbe | schwarz |
Länge (mm) | 205 |
Breite (mm) | 65 |
Höhe (mm) | 55 |
Gewicht (g) | 679 |
Katalog | |
Produktart | Stativzubehör |
Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:
Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“
Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Rücknahmeverpflichtung
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:
Solche Geräte können Sie kostenfrei an uns einsenden. Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Sie können diese kleinen Altgeräte auch direkt bei unserem Logistikzentrum im Abholcenter von TECHNIkdirekt abgeben.
Nur in Verbindung mit dem Kauf eines neuen Elektro(nik)gerätes der folgenden Gerätekategorien nehmen wir Ihr gleichartiges Altgerät kostenfrei zurück, sofern dieses im wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt(e).
a) Kauf eines Neugeräts der Kategorien 1, 2 und 4:
Beim Kauf eines Neugerätes der Kategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme ab einer Oberfläche von 100 cm² und elektrische Großgeräte mit einer äußeren Abmessung größer 50 cm ) haben Sie die Möglichkeit, ein dem Neugerät vergleichbares Altgerät kostenlos zurückzugeben.
Sofern Sie beim Kauf eines Neugeräts eine kostenlose Rückgabe Ihres gleichartigen Altgeräts wünschen, werden wir Sie im weiteren Bestellverlauf über die genauen Bedingungen und den Ablauf informieren.
b) Kauf eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und 6:
Beim Kauf eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und 6 (Lampen, Kleingeräte sowie Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt) haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Rücksendeetikett für Ihr artgleiches Altgerät anzufordern.
Sie erhalten von uns umgehend per Brief ein Einsendetikett für die kostenlose Rücksendung Ihres Altgeräte-Pakets.
c) Persönliche Abholung des Neugerätes mit gleichzeitiger Rückgabe des Altgerätes
Bei Abholung Ihres Neugerätes in unserem Logistikzentrum können Sie Ihr artgleiches Altgerät auch direkt bei unserem Logistikzentrum im Abholcenter von TECHNIkdirekt abgeben.
Weitere Rückgabemöglichkeiten
Darüber hinaus können private Haushalte ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Die Verwendung von quecksilberhaltigen Lampen ist vollkommen ungefährlich. Im Falle des Zerbrechens dieser Lampen können jedoch sehr geringe Mengen an Quecksilber-Dämpfen in die Luft entweichen. Durch den Gehalt geringer Mengen giftigen Quecksilbers dürfen quecksilberhaltige Lampen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Viele Artikel aus unserem Sortiment enthalten Batterien bzw. Akkus. Daher weisen wir Sie gemäß Batteriegesetz (BattG) darauf hin, dass Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Als Verbraucher können Sie gebrauchte Batterien bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückzugeben.
Oder Sie senden die bei uns erhältlichen Batterien nach Gebrauch an uns zurück.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd oder NiCd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.