Anschluss-Kabel:
Unser AC-Netzanschlusskabel dient dem Anschluss eines Wechselrichters an eine Steckdose (Schutzkontakt). Auf der einen Seite ist ein AC-Stecker (APSystems) Netzanschlussbuchse vormontiert. Auf der anderen Seite ist ein Schutzkontaktstecker für den Hausanschluss.
Der AC-Stecker ist der Standardanschluss für den APSystems Wechselrichter und der Schutzkontaktstecker der Standardstecker Ihre Haussteckdose. Das Kabel ist für ihren APSystems Wechselrichter der mit einer kleinen Photovoltaik Anlagen, wie z. B. einem Balkonkraftwerk zum Einsatz kommt.
Die H07RN-F 3 x 1,5 mm² Gummischlauchleitung ist nach VDE 0282 für die Verwendung bei hohen Beanspruchungen, in trockenen und feuchten Räumen sowie im Freien und im Nutzwasser von -30 bis 60°C zugelassen.
Gummikabel aus Kautschuk mit Schutzkontaktstecker Fertig konfektioniert für den APSystems Wechselrichter IP44: Staub und spritzwassergeschützt 230V, 16A APSystems Stecker Öl-, UV- sowie ozonbeständig Spritzwassergeschützter Schutzkontaktstecker
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Dieser Angebotspreis ist incl. 0% MwSt. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen weiter unten zu den gesetzlichen Voraussetzungen für den 0% Steuersatz.
Informationen zu den 0% Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen Ab dem 01.01.2023 ist es möglich nach JStG 2022 § 12 Abs. 3 UStG. private und gemeinnützige PV-Anlagen mit dem null Prozent Steuersatz zu kaufen. Dieser null Prozent Steuersatz ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
„Umsatzsteuer Privilegierung nach § 12: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für Umsätze, die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. 2Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Der Käufer bestätigt mit Kauf, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.“
Für Gewerbekunden und Kunden die die o. G. Bedingungen nicht erfüllen, gilt der Angebotspreis zzgl. 19% Mwst
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