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Neues Garantierecht: Der Artikel ist im Zustand und Lieferumfang wie oben beschrieben und es handelt sich um einen Privatverkauf. Bisher war eine "Garantie" nur bei Kauf einer Neuware vorgesehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden kann. Ich weise also hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich nach neuem EU-Recht privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung verkaufe. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Ich bitte um Verständnis.-