Coldplay DÜSSELDORF DIENSTAG - 6x SITZPLÄTZE NEBENEINANDER MÖGLICH BLOCK 107 Sicher kaufen beim gewerblichen (DE) Verkäufer!

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Verkäufer: mastertix ✉️ (1.413) 99.1%, Artikelstandort: Bremen, DE, Versand nach: WORLDWIDE, Artikelnummer: 226058237273 Coldplay DÜSSELDORF DIENSTAG - 6x SITZPLÄTZE NEBENEINANDER MÖGLICH BLOCK 107.

Coldplay in Düsseldorf
23. Juli 2024 20:00 Merkur Spielarena (ex Esprit Arena), Düsseldorf

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Coldplay hautnah erleben!

Sie erhalten Sitzplatz Tickets im Block 107 bis zu 6 nebeneinander möglich.

Sie erhalten zunächst die Rechnung für Ihre Bestellung. Sobald die Mobile Tickets für den Transfer freigeschaltet sind, werden Sie informiert, um den Tickettransfer abzuschließen.
ARTIKELBESCHREIBUNG

Es handelt sich um Sitzplatz Tickets im Block 107 Bei mehreren Tickets befinden sich die Sitzplätze nebeneinander. Preis gilt für 1 Ticket! Tickets sind generell von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Das wird ein tolles Erlebnis, das Sie nicht so schnell vergessen werden!!

 
ARTICLE DESCRIPTION

Tickets: Seat, section 107 If you buy more than one ticket the seats will be next to each other. The price is for 1 ticket! Tickets in general are non-returnable and non-refundable. That is going to be a one-time experience!

 
DESCRIPTION DE L'ARTICLE

Billets: Place assise, bloc 107 Si vous achetez plusieurs billets, les places seront assises côte-à-côte. Le prix vaut pour 1 billet! Les billets de spectacles sont exclus du droit de rétractation. Les billets ne peuvent être ni repris ni remboursés. Ce sera un événement que vous n'oublierez pas de si tôt!

 
 
ABWICKLUNG

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SHIPPING

Registered mail inside Germany is free, special delivery costs 7 euros. Shipping to other countries per registered mail 15 euros, special delivery per UPS 25 euros.

Datenschutzerklärung

A         Allgemeines

B         Begriffsbestimmungen

C         Anwendungsbereich und zuständige Aufsichtsbehörde

D         Datenerhebung und Zweckbindung (Nutzungsumfang)

E         Übermittlung von Daten

F          Auftragsdatenverarbeitung             

G         Aufbewahrung von Daten

H         Ihre Rechte als Betroffener von Datenverarbeitungsmaßnahmen

I          Datenschutzbeauftragter

J          Änderungen dieser Datenschutzerklärung

K         Beachtung nationaler Besonderheiten

 

A. Allgemeines

I. Allgemeine Hinweise zu dieser Datenschutzerklärung; unsere Kontaktdaten

Der Zweck dieser Datenschutzerklärung („DSE“) unseres Unternehmens, der Fa. masterTIX (zugleich „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, i.e. EU-Verordnung 2016/679 vom 27.4.2016 – „DSGVO“), besteht insbesondere darin, Sie als Betroffenen von Datenverarbeitungsmaßnahmen in transparenter, einfacher und verständlicher Weise u.a. darüber aufzuklären:

-           welche Daten wir sammeln, wie und warum das geschieht;

-           wie wir mit Ihren Daten umgehen, ggfs. auch unter Einschaltung Dritter;

-           auf welche Sachverhalte sich die DSGVO erstreckt;

-           welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Sie in Bezug auf Ihre Daten und deren Verwendung haben;

-           welche Rechte unsererseits bestehen und wie diese sich auf Ihre Rechte auswirken können.

 

Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt:

masterTIX Usedomstr. 29 28717 Bremen

 

II. Begrifflichkeiten des Datenschutzrechts

Im Datenschutzrecht ebenso wie in datenschutzrechtlich relevanten Anwendungen werden zuweilen Begrifflichkeiten verwendet, die nicht per se selbsterklärend sind und / oder noch keinen derartigen Eingang in die Alltagssprache erfahren haben, dass bei jedermann die Kenntnis der entsprechenden Wortbedeutung ohne weiteres erwarten werden könnte. Aus diesem Grunde haben wir unter Abschnitt B. (Begriffsbestimmungen) ein paar der besonders häufig auftauchende Begriffe näher erläutert.

 

III. Unser Selbstverständnis in Sachen Datenschutz

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen, und wir sorgen durch vielfältige Maßnahmen dafür, dass Ihre Daten bei uns in guten Händen sind. Von der DSGVO vorgegebene Grundsätze sind zugleich auch unsere eigenen Prinzipien beim Umgang mit Ihren Daten. Dazu gehört nicht zuletzt das Gebot der Datenzweckbindung und -minimierung. In diesem Zusammenhang fragen wir regelmäßig nur jenes Mindestmaß an Daten bei Ihnen (oder ggfs. bei Dritten) ab, welches für uns erforderlich ist, die Geschäfts- / Kundenbeziehung mit Ihnen nach anerkannten Grundsätzen kaufmännischer Sorgfalt / üblichem Handelsbrauch zu gestalten und Ihnen einen exzellenten Service bieten zu können. Dieser Erforderlichkeitsgrundsatz setzt sich bei uns auf Mitarbeiterniveau fort, d.h. grundsätzlich haben nur solche Mitarbeiter Zugriff auf persönliche Daten, die selbige für die Ausführung der ihnen übertragenen Tätigkeiten unbedingt benötigen. Gleichzeitig speichern wir Daten nur so lange, wie dies für vorgenannte Zwecke erforderlich ist, falls sich nicht längere Aufbewahrungspflichten aus gesetzlichen Vorschriften ergeben. Ein weiterer Baustein unseres Datenschutzsystems ist jener von Technikgestaltung und Organisation. Durch zeitgemäße Datenverarbeitungsanlagen, sonstige technische Vorkehrungen und ggfs. Einschaltung externer Fachunternehmen tragen wir dafür Sorge, dass unternehmensintern ein hohes Maß an Datensicherheit (u.a. durch den Einsatz von Datenverschlüsselungstechnik) gewährleistet und das Risiko unbefugten Fremdzugriffs möglichst ausgeschlossen ist. Zugleich werden Daten so gespeichert, dass diese jederzeit leicht auffindbar und notfalls auch wiederherstellbar sind. Neben der Rechtsmäßigkeit der Erlangung ist es unser Streben, nur richtige Daten zum Gegenstand unserer Datenverarbeitung zu machen, so dass wir Aktualisierungshinweise von Ihrer Seite gerne aufgreifen.

 

IV. Rechtsgrundlagen

Datenverarbeitung durch uns erfolgt insbesondere auf Basis der DSGVO wie auch des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) sowie sonstiger ggfs. einschlägiger Vorschriften des Unionsrechts wie des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, wozu u.a. auch berufsrechtliche und andere spezialgesetzliche Regelungen gehören können. Um ein Beispiel zu nennen: konkrete Rechtsgrundlage etwa für die Erhebung Ihrer Daten für bestimmte Zwecke kann im Falle Ihrer entsprechenden wirksamen Einwilligung Art. 6 (1) a) DSGVO sein.

B. Begriffsbestimmungen

Auftragsverarbeiter: eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen (namentlich des Verantwortlichen für solche Daten) verarbeitet, beispielsweise ein Rechenzentrum.

BDSG: ein Bundesgesetz auf dem Gebiet des Datenschutzes, erlassen am 30.06.2017 und wie die DSGVO am 25.05.2018 in Kraft tretend.

Berechtigtes Interesse: ein berechtigtes Interesse kann sowohl in Bezug auf die Ermöglichung wie auch die Vermeidung von Datenverarbeitung bestehen, je nach Perspektive des Handelnden (Unternehmen) oder Betroffenen (natürliche Person). Praktisch kommt es im Regelfall darauf an, wessen Interesse in der konkreten Lage überwiegt, wobei eine Vielzahl von Faktoren (Art der Daten, Situation von deren Erhebung, Verwendungszweck etc.) unter Beachtung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen in die entsprechende Abwägung einzustellen sind.

Betroffener: derjenige, dessen Daten Gegenstand eines Vorgangs der Datenverarbeitung sind, hier konkret: Sie.

Browser: ein Computerprogramm zur Darstellung von Webseiten im World Wide Web, also eine Art Benutzeroberfläche für Internet-Anwendungen. Bekannte Beispiele sind Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome.

Cookie: eine Textinformation kleineren Dateiformats, welche über den Webbrowser einer besuchten Internet-Seite an Ihren Computer (bzw. sonstigem Endgerät der Internetnutzung) gesendet und dort gespeichert wird. Suchen Sie die Seite erneut auf, wird dies dort aufgrund des gesetzten Cookies erkannt, wodurch z.B. direkt bestimmte Nutzungspräferenzen (etwa die Spracheinstellung) oder Zwischenstände früherer Nutzung (etwa der Warenkorb eines Online-Shops) aktiviert werden können.

Datenverarbeitung: das Benutzen oder Sammeln von Daten im weitesten Sinne, gleich ob automatisiert oder nicht, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten.

DSGVO: eine Verordnung der Europäischen Union (EU 2016/679) auf dem Gebiet des Datenschutzes, erlassen am 27.04.2016 und ab dem 25.05.2018 (mit unmittelbarer Wirkung auch für Deutschland) in Geltung.

Letztkontakt: unter einem Letztkontakt mit Ihnen verstehen wir eine Situation, in der zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis nicht zustande gekommen ist und wir länger als 3 (drei) Monate nichts mehr von Ihnen „gehört“ haben, wobei es nicht auf die akustische Art des Kontaktes ankommt, sondern jede Art eines für uns wahrnehmbaren Kontaktes zwischen Ihnen und uns (beispielsweise auch via Email, Brief oder Kurznachricht) ausreichend ist, um die vorgenannte 3-Monats-Frist erneut beginnen zu lassen.

Personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; letzteres ist der Fall, wenn eine Person, direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, ermittelt werden kann.

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien: solche personenbezogenen Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit einer natürlichen Person hervorgehen, ebenso genetische oder biometrische Daten (mit Identifizierungsfunktion), Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung derselben.

Profiling: jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bewertung bestimmter persönliche Aspekte einer natürlichen Person, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel derselben zu analysieren oder vorherzusagen.

Verantwortlicher: eine (auch nicht-öffentliche) Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, hier konkret: Wir.

Wenn im Folgenden von Daten die Rede ist, sind damit personenbezogene Daten gemeint. Die Begriffe Europäische Union, EU und Union werden gleichbedeutend verwandt.

 

C. Anwendungsbereich und zuständige Aufsichtsbehörde I. Geltung unabhängig von der Nationalität des Datenbetroffenen

Datenschutzregelungen haben üblicherweise den Schutz natürlicher Personen und deren personenbezogener Daten zum Gegenstand. So verhält es sich auch mit den zentralen, in hiesigem Zusammenhang einschlägigen Gesetzeswerken, der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“), welchen wir als internationales Unternehmen (im Datenschutzrecht regelmäßig „Verantwortlicher“ oder „Verantwortliche Stelle“ genannt) ohne weiteres unterliegen. Bis heute nicht restlos geklärt ist die Frage, in welchem Umfange auch juristische Personen datenschutzrechtlichen Schutz gegenüber datenverarbeitenden Unternehmen in Anspruch nehmen können. Vorsorglich und im Sinne einer datenschutzfreundlichen Aufstellung, zu welcher auch die Einräumung von Wahlrechten im Zusammenhang mit Informationsfreigaben Ihrerseits gehört, behandeln wir juristische Personen jedenfalls dann wie natürliche Personen, wenn deren personaler Gehalt betroffen ist. Das ist z.B. der Fall, wenn es um die hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen geht, diese also auch bei unternehmensbezogenem Handeln in erkennbarer Weise als natürliche Person hervortreten. Die hier umschriebenen (und weiteren) gesetzlichen Anforderungen datenschutzrechtlicher Art schulden wir nicht nur deutschen Betroffenen oder Angehörigen von Mitgliedsstaaten der EU, sondern sämtlichen Personen gleich welcher (oder ob überhaupt vorhandener) Staatsangehörigkeit, hinsichtlich derer wir datenverarbeitungsrelevante Handlungen in der EU vornehmen (oder vornehmen lassen), und zwar selbst dann, wenn die eigentliche Verarbeitung außerhalb der EU geschieht.

 

II. Zuständige (Aufsichts-)Behörden

Der Sitz unseres Unternehmens befindet sich in den Niederlanden, Landgraaf . Primär zuständig für die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten durch uns ist damit die folgende Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Niederlanden, Mr Aleid Wolfsen, Cherman of Autoriteit Persoonsgegevens,Bezuidenhoutseweg 30, NL 2509 AJ Den Haag, Telefon: +31-70-8888500, Fax: +31-70-8888501, E-Mail: info(at)autoriteitpersoonsgegevens.nl

Da wir unternehmerische Aktivitäten auch außerhalb des (Bundes-)Landes unseres Sitzes entfalten, könnten auch noch andere Behörden zuständig sein für die Beurteilung unseres datenschutzrelevanten Verhaltens; dies richtet sich nach den jeweils einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften der jeweiligen Bundesländer. Entsprechendes gilt, falls wir datenschutzrelevante Tätigkeiten im Ausland entfalten, für die dortigen Behörden.

 

 

D. Datenerhebung und Zweckbindung (Nutzungsumfang)

I. Art der Datenerhebung

Datenerhebung ist der erste Schritt und zugleich Teilausschnitt der Datenverarbeitung. Sie ist nur dann zulässig (rechtmäßig), wenn die gesetzlichen Anforderungen (insbesondere jene der DSGVO und des BDSG) erfüllt sind, die an Maßnahmen dieser Art gestellt werden. In der Praxis unseres Unternehmens können namentlich die folgenden vier Situationen die Erhebung von Daten (wie auch deren weitere Verarbeitung) legitimieren:

(a)        es liegt eine (ggfs. ausdrückliche) Einwilligung vor;

(b)        die Maßnahme ist erforderlich entweder für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen, oder aber für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen;

(c)        die Maßnahme ist erforderlich zur Erfüllung einer uns obliegenden rechtlichen Verpflichtung (z.B. einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht);

(d)        es liegt zu unseren Gunsten ein berechtigtes Interesse vor, welches Ihre Interessen, Rechte etc. datenschutzrechtlicher Art im Einzelfall überwiegt.

In unserer Praxis kommt es namentlich zu den nachfolgend näher beschriebenen Erhebungsarten:

  1. Erhebung bei Ihnen (dem „Betroffenen“)

Wir erheben die für Zwecke unseres Unternehmens relevanten Daten im Regelfall unmittelbar bei Ihnen, wozu es auf unterschiedliche Weise kommen kann:

-           Sie nehmen über das Kontaktformular auf unserer Website, in welchem bestimmte Basisdaten anzugeben sind, Kontakt mit uns auf;

-           Sie wenden sich in anderer Weise an uns, z.B. mit einer Anfrage zu einem Produkt, und wünschen hierzu nähere Informationen, welche wir Ihnen an Ihre Adresse übermitteln sollen;

-           Sie stellen aus eigener Initiative – auf welchem Kommunikationswege auch immer – Daten an uns zur Verfügung, beispielsweise um darauf basierend ein individuelles Angebot von uns zu erhalten oder uns bereits einen Vertragsschluss anzutragen;

-           wir nehmen – im Rahmen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen – Kontakt mit Ihnen auf (z.B. auf einer Informationsveranstaltung), woraus sich ein geschäftlicher Vorgang ergibt, zu dessen Erledigung / weiterer Abhandlung wir Sie bitten, uns bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen.

Vorgenannte Vorgänge betrachten wir im Regelfall als solche, bei denen entweder eine (zumindest stillschweigende) Einwilligung Ihrerseits vorliegt oder aber die Datenverarbeitung Folge einer von Ihnen ausgehenden, Daten involvierenden Anfrage ist. Ihre Einwilligung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Da uns jedoch eine Nachweispflicht dahingehend obliegt, dass in Bezug auf die Verarbeitung von Daten auf Einwilligungsbasis eine Einwilligung Ihrerseits tatsächlich vorgelegen hat, sich dies aber nicht in jeder Kommunikationssituation unmittelbar dokumentieren lässt (Beispiel: Telefongespräch), kann es sein, dass wir uns im Nachgang zu einem solchen Ereignis noch einmal bei Ihnen melden und um formelle Rückbestätigung Ihrer Einwilligung bitten.

  1. Erhebung bei Dritten

Ausnahmsweise erheben wir Daten zu Ihrer Person (auch) bei Dritten, wobei dies, wenn Sie hierzu keine Einwilligung erteilt haben, nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unsererseits oder bei Vorliegen einer gesetzlichen Ausnahmekonstellation zulässig ist. Ein solches Interesse kann (zu unseren Gunsten) beispielsweise gegeben sein, wenn es um ein Geschäft mit Ihnen geht, bei welchem uns eine umfangreiche Vorleistungspflicht trifft / treffen würde, und wir zur Einschätzung des damit verbundenen Risikos die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit bei einem entsprechenden Anbieter (wie etwa der Fa. Creditreform) abfragen würden. Erforderlichenfalls würden wir uns auch durch die Heranziehung öffentlicher Register und mittels allgemein zugänglicher (öffentlicher) Quellen (z.B. Webseite des Bundesanzeigers) unterrichten, was ebenfalls dem Bereich der Informationserhebung bei Dritten und den entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen unterfiele. Die auf diese Weise gewonnenen Daten führen in unserem Unternehmen jedoch niemals zu einer automatisierten Entscheidungsfindung, sondern sollen lediglich die Basis der eigenen Entscheidungsfindung verbreitern. Erheben wir Daten über Sie bei Dritten, werden wir Sie im Nachgang hierzu nach Art und Umfang gemäß den gesetzlichen Anforderungen unterrichten, und zwar spätestens innerhalb eines Monats nach Erlangung der so erhobenen Daten. Unsere vorgenannte Unterrichtungspflicht kann in besonderen Ausnahmefällen entfallen, z.B. dann, wenn die Erfüllung derselben mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

  1. Automatisierte Datenerfassung

Bei jedem Zugriff auf Inhalte unserer Website werden vorübergehend Daten gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen. Die folgenden Daten werden bei jedem Seitenaufruf von masterTIX gespeichert: Datum und Uhrzeit des Abrufs, Name des aufgerufenen Internetdienstes, der aufgerufenen Ressource und der verwendeten Aktion/Abfrage, die der Client gestellt hat, übertragene Datenmenge, Meldung, ob der Abruf erfolgreich war, IP-Adresse des aufrufenden Rechners, letzteres nur, wenn es zu einem über das Netz zustande gekommenen Vertrag kommt. Die gespeicherten Daten werden neben der Dokumentation von Vertragsschlüssen zum Zweck der statistischen Auswertung über die Nutzung der Website erhoben und anonymisiert zusammengefasst. Weiter werden sie zur Abwehr bzw. Analyse von Angriffen auf das Webangebot genutzt. Ggfs. kommt es im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website durch Sie auch zum Einsatz von Cookies, wobei wir hierfür unmittelbar auf der Website einen entsprechenden Hinweis für Sie bereithalten und Ihre Zustimmung erbitten, hinsichtlich deren Erteilung Sie (natürlich) völlig frei sind. Unsere Website verwendet insbesondere Cookies für die favorisierte Sprache, die favorisierte Währung sowie das favorisierte Land. Sie können Ihren Browser auch so einstellen (näheres hierzu finden Sie in dessen „Hilfe“-Menu), dass alle Cookies (und damit automatisch auch jene unserer Website) blockiert werden oder alternativ jeweils ein Hinweis erfolgt, bevor ein solcher gesetzt wird. In diesem Fall kann es jedoch sein, dass Sie unsere Website nicht mehr in vollem Umfang und / oder nur mit deutlicher Verzögerung nutzen können und nutzerspezifische Voreinstellungen zum Zwecke einer komfortableren Nutzung (z.B. richtige Spracheinstellung) nicht mehr verfügbar sind. Einmal gesetzte Cookies können Sie übrigens mithilfe Ihres Browsers jederzeit selbständig wieder löschen. Auch Tracking- und Analyse-Tools verwenden Cookies. Wir setzen auch solche Cookies ein. Insbesondere setzen wir die ff. Tracking- und Analyse-Tools ein:

Google Analytics

Webanalysedienst der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; im Folgenden „Google“). In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie Browser-Typ/-Version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite), Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse), Uhrzeit der Serveranfrage, werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden ausgewertet, um zu ermitteln, wie die Webseite genutzt wird. Die Auswertung wird in Reports über die Aktivitäten ausgegeben, die dann wieder Grundlage für die Marktforschung sind. Diese Daten werden dann an Dritte weitergegeben, soweit dies zulässig oder erforderlich ist. Ihre IP-Adresse bleibt jedoch anonymisiert und wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Weiter können Sie die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können. Schlussendlich können Sie die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installieren (https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Alternativ zum Browser-Add-on, insbesondere bei Browsern auf mobilen Endgeräten, können Sie die Erfassung durch Google Analytics auch verhindern, indem Sie auf diesen Link klicken. Es wird ein Opt-out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert. Der Opt-out-Cookie gilt nur in diesem Browser und nur für unsere Website und wird auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie die Cookies in diesem Browser, müssen Sie das Opt-out-Cookie erneut setzen. Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/ 6004245?hl=de).

Google Adwords Conversion Tracking

Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir auch das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind. Nach 30 Tagen verlieren diese Cookies ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking- Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von Google Adwords blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

Social Media

Auch wir benutzen die sozialen Netzwerke, um unsere Kanzlei bekannter zu machen. Dahinter steht ein gewerblicher Zweck, den wir verfolgen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb liegt bei den jeweiligen Anbietern des entsprechenden Dienstes. Wir haben diese Dienste im sogenannten „Zwei-Klick“ Verfahren in unsere Webseite eingebunden, um ihre Daten zu schützen.

Facebook

Wir benutzen auf unserer Webseite das Plugin von Facebook, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Wir benutzen den entsprechenden Button als Angebot von Facebook. Wenn Sie eine Seite unseres Werbeauftritts aufrufen, die mit einem solchen Plugin ausgestattet ist, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf.

Der Inhalt dieses Plugins wird direkt durch Facebook an den von Ihnen benutzten Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Hierdurch erhält Facebook Informationen, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Werbeauftritts aufgerufen hat. Dieser Vorgang findet selbst dann statt, wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder ein solches besitzen, aber nicht eingeloggt sind. Diese Information wird einschließlich Ihrer IP-Adresse von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Webseite direkt Ihrem Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, indem Sie beispielsweise den „Like“ oder „Teilen“ - Button drücken, wird diese Information ebenfalls an die Server von Facebook weitergeleitet. Dort findet eine Speicherung statt. Facebook veröffentlicht diese Informationen und Ihren Facebook-Freunden wird dieser Vorgang angezeigt. Facebook wird diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, um zum Beispiel Ihre Nutzung der Webseite im Hinblick auf die von Ihnen eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten und anderen Usern, deren Profile ähnlich sind, diese Informationen als Werbung vorzuschlagen. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Werbeauftritt gesammelten Daten mit Ihrem Facebook-Konto zuordnet, steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich vor dem Besuch unserer Website bei Facebook auszuloggen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook

 

  1. Nichterhebung besonderer Daten

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien (siehe oben Abschnitt B) werden durch uns nicht erhoben, und wir holen auch keine ausdrücklichen Einwilligungen Ihrerseits (etwa „auf Vorrat“) hierzu ein.

II. Zweckbindung (Nutzungsumfang), Art der erhobenen Daten

  1. Hauptzwecke

Wenn wir Daten erheben, so geschieht dies grundsätzlich nur für operative Zwecke unseres Unternehmens, insbesondere die Sicherstellung:

-           einer ordnungsgemäßen Entgegennahme wie Vergabe von Aufträgen (gleich welcher rechtsgeschäftlichen Art), einschließlich deren Abwicklung;

-           der Möglichkeit, für Sie Kostenvoranschläge, Angebote u.Ä. erstellen zu können;

-           der Formulierbarkeit und Ausführbarkeit von Verträgen nebst deren zahlungs- und versendungsmäßiger Abwicklung;

-           des Nachkommens in Bezug auf unsere etwaig bestehenden gesetzlichen Gewährleistungspflichten und eventuell bestehender vertraglicher Garantien oder auch die Geltendmachung selbiger gegenüber Dritten (z.B. unseren Lieferanten);

-           der (eventuell auch gerichtlichen) Verfolgbarkeit und Durchsetzung / Durchsetzbarkeit von unseren Ansprüchen gegenüber Kunden wie auch der Verteidigung von gegen uns geltend gemachten Ansprüchen;

-           der Gewährleistung eines Kundenservices auf hohem Niveau, welcher Sie erforderlichenfalls auf diversen Wegen erreichen und unterstützen und dabei Ihren hohen Erwartungen an unser Unternehmen gerecht werden kann.

 

  1. Nebenzwecke

Daneben kann es sein, dass Ihre Daten für Nebenzwecke unseres Unternehmens genutzt werden, z.B. zur:

-           Ermittlung der Zufriedenheit von unseren Kunden mit unseren Produkten / Services (inkl. Website);

-           Verbesserung unserer Produkte und Services (inkl. Website);

-           Ermöglichung der Entwicklung maßgeschneiderter Angebote für den Kunden;

-           Leistung von Support / (ggfs.) Kulanz für unsere Produkte / Services über die Gewährleistungsfristen hinaus;

In Bezug auf die Datenerhebung / -nutzung für solche Nebenzwecke (gerade dann, wenn es sich dabei um Direktwerbung handelt) können Ihnen im Vergleich zu jener für operative Hauptzwecke erweiterte Rechte zustehen, und zwar auch dann, wenn Sie der Datenerhebung ausdrücklich zugestimmt haben. Einzelheiten dazu finden Sie (u.a.) in Abschnitt H XI.

 

  1. Zweckänderung

Wollen wir Ihre Daten zu anderen Zwecken als jenen verarbeiten, die deren Erhebung zugrunde gelegen haben, und liegt uns eine Einwilligung Ihrerseits hierzu nicht vor, tun wir das nur, wenn der aktuelle Zweck noch mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist.

 

Hierbei nehmen wir eine umfassende Interessenabwägung vor, die u.a. folgendes berücksichtigt: den Kontext der damaligen Erhebung, das Maß an Zusammenhang zwischen damaligen Erhebungs- und aktuellen Verarbeitungszwecken, die Art (Sensibilität) der Daten und die Folgen der Weiterverarbeitung für Sie ebenso wie das Vorhandensein verarbeitungsbegleitender Garantien (z.B. Verschlüsselung).

 

  1. Art der erhobenen bzw. gespeicherten Daten

Als durch uns erhobene und danach gespeicherte Daten(arten) kommen insbesondere die Folgenden in Betracht: Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, ggfs. (insbesondere bei gewerblichen Kunden) Ihr Beruf oder die Branche, in der Sie tätig sind, Ihre (sonstigen) Daten für erleichterte Kontaktaufnahme (z.B. Email und / oder Telefon und / oder Fax), ggfs. Ihre Bankverbindung, ggfs. ergänzend bestimmte Daten Ihres Unternehmens (wie beispielsweise Unternehmenskennzahlen, HRG-Nr., Steuernummern, Geschäftsführungsverhältnisse) oder auch eigene Erkenntnisse nach erfolgter Datenerhebung, wie etwa Ihre Bestellhistorie bei uns und das dazugehörige Zahlungsverhalten, Beschwerden, Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten etc., möglicher Bedarf an weiteren Produkten u.Ä.

E. Übermittlung von Daten

Eine Übermittlung von Daten von uns an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dass dies erforderlich ist für:

- die Erfüllung operativer Haupt- wie Nebenzwecke, wobei sich eine solche Weiterleitung beschränkt auf die mit uns verbundenen Unternehmen (Muttergesellschaft, Tochter- und Schwestergesellschaften, also Gesellschaften, die entweder wir kontrollieren oder die uns kontrollieren oder mit uns unter gemeinsamer Kontrolle eines Dritten stehen) oder sonstige Unternehmen, falls wir mit diesen vertraglich verbunden sind, um operative Zwecke Ihnen gegenüber erfüllen zu können (z.B. Subunternehmer, Speditionen, Versender);

- die Abstimmung mit unseren (externen) Beratern in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, wobei es sich hier im Regelfall um Personen handeln wird, die bereits aufgrund ihrer beruflichen Stellung einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen;

- die Abwicklung von Zahlungsverkehr, gleich ob wir dabei zahlende oder zu bezahlende Partei sind;

- die Ermöglichung der Beurteilung des (insbesondere) finanziellen Risikos eines erwogenen oder bereits abgeschlossenen, aber noch nicht vollständig abgewickelten Rechtsgeschäfts in Bezug auf diverse Eigenschaften des (künftigen) Vertragspartners, etwa dessen Bonität, Liquidität, Zahlungshistorie u.Ä.;

- die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, beispielsweise auf entsprechendes Ersuchen einer Behörde aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmung hin.

F. Auftragsdatenverarbeitung

Eine Zusammenarbeit mit einem Auftragsverarbeiter erfolgt. Die Auftragsdatenverarbeiter sind durch Garantieverträge an unsere Unternehmensrichtlinie gebunden.

G. Aufbewahrung von Daten

Gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung speichern wir Ihre Daten prinzipiell nur so lange, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden / worden sind, erforderlich ist. Ist beispielsweise nach einer vertraglichen Anbahnungsphase ein geschäftlicher Kontakt mit Ihnen nicht zustande gekommen, und besteht auch keine Aussicht, dass dies in absehbarer Zeit nachträglich noch geschehen wird, besteht jedenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist, welcher mögliche Ansprüche – gleich welcher Seite auch zustehend –  aus einem eventuellen vorvertraglichen Schuldverhältnis unterfielen, kein operatives Aufbewahrungsinteresse mehr. In manchen Situationen mag ein solches Aufbewahrungsinteresse sogar in noch kürzerer Zeit verfallen. Allerdings können wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften – auf die wir naturgemäß keinen Einfluss haben – dazu gezwungen sein, Daten länger aufzubewahren, als wir dies selbst für erforderlich achten würden. Solche Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen, teilweise auch aus berufsrechtlichen oder anderen spezialgesetzlichen Vorschriften, wonach beispielsweise jeder Handels- / Geschäftsbrief, gleich ob empfangen oder versandt, (ab solchem Datum) für einen Zeitraum von 6 Jahren aufzubewahren ist. Dies kann u.a. Ihren Löschungsanspruch beeinflussen, diesen namentlich für einen gewissen Zeitraum aufschieben oder herabstufen zu einem Einschränkungsanspruch. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Abschnitt H VI. (unten).

H. Ihre Rechte (Rechte des Betroffenen) I. Allgemeines

  1. Keine abschließende Aufzählung Ihrer Rechte im Rahmen dieser DSE, Formlosigkeit

Aus Gründen besserer Lesbarkeit haben wir nachstehend nicht jedes Ihnen möglicherweise oder tatsächlich zustehende Recht bis ins letzte Detail ausgeführt, zudem auch danach geschaut, welche Fälle sich für unser Unternehmen bzw. für Sie als Betroffener der von uns vorzunehmenden Datenverarbeitung praktischerweise ergeben können. Die hiesige Darstellung hat daher keinen abschließenden Charakter in Bezug auf die Ihnen zustehenden Rechte, sondern wird (namentlich in Randbereichen) ergänzt durch die DSGVO sowie andere ggfs. einschlägige Gesetzeswerke. Für die Geltendmachung Ihrer Rechte bedarf es keiner besonderen Form, so dass dies z.B. auch telefonisch oder per E-Mail geschehen kann.

  1. Fristen für unsere Reaktion auf die Wahrnehmung von Rechten durch Sie

Falls Sie Rechte dieses Abschnitts H geltend machen, werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch – vorbehaltlich des folgenden Satzes – innerhalb eines Monats seit Eingang Ihres Antrags darüber informieren, wie sich dies in Ihrem konkreten Fall auswirkt (insbesondere welche Rechtsfolgen hierdurch ggfs. ausgelöst werden). Liegt Ihrem Antrag ein komplexer Sachverhalt zugrunde und sind wir zugleich mit einer Vielzahl von Anträgen konfrontiert, sind wir berechtigt, erst innerhalb einer Frist von 3 Monaten inhaltlich zu reagieren, wobei wir Ihnen eine solche Verzögerung noch innerhalb der vorgenannten Monatsfrist anzeigen und begründen werden. Innerhalb eines Monats müssen wir Ihnen gegenüber auch in begründeter Form reagieren, sollten wir auf Ihren Antrag hin nicht tätig werden wollen.

  1. Kosten

Mitteilung zu Ihren Rechten, die Wahrnehmung sonstiger Informationspflichten durch uns sowie ergriffene Maßnahmen zur Umsetzung Ihrer Rechte sind für Sie kostenlos. Lediglich bei offenkundig unbegründeten oder (insbesondere zahlenmäßig) exzessiven Anträgen sind wir berechtigt, ein unserem hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand entsprechendes, angemessenes Entgelt zu verlangen oder die Antragsbearbeitung zu verweigern.

  1. Kontaktdaten für die Geltendmachung Ihrer Rechte

Sämtlich der in diesem Abschnitt H umschriebenen Rechte – mit Ausnahme des Beschwerderechts – sind gegenüber uns geltend zu machen. Nachstehend erhalten Sie dafür noch einmal unsere Kontaktdaten:

masterTIX Usedomstr. 29 28717 Bremen

E-Mail: sale(at)mastertix.de

 

II. Auskunftsrecht

Sie haben das Recht, von uns eine Auskunft darüber zu erhalten, ob wir in Bezug auf Ihre Person personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, erstreckt sich die Auskunft u.a. auch darauf:

(a)        welche Art Daten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht;

(b)        an wen Daten ggfs. weitergeleitet worden sind (und welche ggfs. erforderlichen Garantien, etwa bei Drittlandbeteiligung, für den datenschutzrechtskonformen Umgang mit Ihren Daten von der Empfängerseite abgegeben wurden);

(c)        Dauer – oder Kriterien für die Dauer – der (geplanten) Speicherung dieser Daten;

(d)        ggfs. die Herkunft von Daten (im Falle der Erhebung bei Dritten);

(e)        ggfs. aussagekräftige Informationen über die eingesetzte (System-)Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer Datenverarbeitung für Sie, falls diese Gegenstand einer automatisierten Entscheidungsfindung waren.

Über diese Informationen erhalten Sie von uns eine Kopie, bei elektronischem Antrag Ihrerseits in elektronischer Form (d.h. in einem gängigen elektronischen Format). Für weitere Kopien können wir ein angemessenes, unserem hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand entsprechendes Entgelt verlangen.

 

III. Widerrufsrecht hinsichtlich erteilter Einwilligungen

Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu widerrufen. Ein solcher Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit einwilligungsbasierter Datenverarbeitung vor dem Widerrufszeitpunkt unberührt, bewirkt aber, dass wir fortan keine Aktivitäten hinsichtlich Ihrer Daten mehr ausführen dürfen, falls die zwischenzeitlich widerrufene Einwilligung hierfür die einzige Rechtsgrundlage darstellte. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn uns bezüglich der Daten noch eine Aufbewahrungspflicht trifft. Der Widerruf ist formlos und jedenfalls auch in jener Form möglich, in der zuvor die Einwilligung erteilt wurde.

IV. Berichtigungsrecht

Sie haben das Recht, von uns die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Wurden Ihre Daten Dritten gegenüber offengelegt, teilen wir diesen die Datenberichtigung mit, falls dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Auf Ihr Verlangen benennen wir Ihnen die vorgenannten Dritten.

V. Löschungsrecht (auch sog. „Recht auf Vergessenwerden“)

  1. Löschungsanspruch

Sie können – vorbehaltlich der im hiesigen Unterabschnitt 3. genannten Ausnahmen – von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löschen, falls:

(a)        diese (insbesondere ihre weitere Aufbewahrung) in Bezug auf die Erhebungszwecke nicht mehr notwendig sind (ist);

(b)        Sie bei einwilligungsbasierter Datenverarbeitung Ihre Einwilligung widerrufen haben;

(c)        Sie der weiteren Verarbeitung widersprechen;

(d)        die Datenverarbeitung rechtswidrig war;

(e)        die Löschung erforderlich ist, um eine rechtliche Pflicht nach Unionsrecht oder nationalem Recht zu erfüllen;

(f)         die Daten bei einem Kind (Alter unter 16 Jahren) in Bezug auf Dienste der   Informationsgesellschaft erhoben wurden, wobei hierunter im hiesigen Zusammenhang eine in          der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung verstanden wird, die elektronisch im Wege des Fernabsatzes (d.h. ohne unmittelbar-physischen Kontakt der Beteiligten) und auf individuellen Abruf hin erfolgt.

Im Fall der Löschung Ihrer Daten gehen wir in der Regel davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihren Namen in unser Verzeichnis jener Personen aufnehmen, die durch uns nicht (mehr) kontaktiert werden möchten. Dadurch minimieren wir die Chance, dass Sie in Zukunft noch kontaktiert werden, beispielsweise falls Ihre Daten in anderem Zusammenhang neu erfasst werden sollten. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

  1. Weitergehende Rechte bei Veröffentlichung Ihrer Daten sowie Drittbeteiligung

Sollten wir die Daten, auf welche sich Ihr Löschungsanspruch bezieht, veröffentlicht haben, werden wir (unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten) angemessene Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen in Bezug auf diese Daten darüber informiert werden, dass Sie die Löschung der Daten (einschließlich Links zu und Vervielfältigungen von diesen) verlangt haben. Wurden Ihre Daten Dritten gegenüber (in anderer Weise) offengelegt, teilen wir diesen die Datenlöschung mit, falls dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Auf Ihr Verlangen benennen wir Ihnen die vorgenannten Dritten.

  1. Ausnahmen vom Löschungsanspruch

Ein Löschungsanspruch steht Ihnen – ggfs. auch nur vorübergehend – insbesondere dann nicht zu, wenn die Datenverarbeitung erforderlich ist:

(i)         zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(ii)        zur Erfüllung einer nach Unionsrecht oder nationalem Recht bestehenden, uns treffenden rechtlichen Verpflichtung (dies kann z.B. eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht [vor deren Ablauf] sein);

(iii)        zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen,

            oder wenn

(iv)       im Falle Ihres Widerrufs im Sinne von oben (Abschnitt III) eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorhanden ist;

(v)        im Falle Ihres Widerspruchs im Sinne von oben (Abschnitt V. 1. c) erstens vorrangige berechtigte Gründe für die Datenverarbeitung vorliegen und sich zweitens Ihr Widerspruch nicht lediglich gegen Direktwerbung und damit ggfs. in Zusammenhang stehendes Profiling richtet (letzterenfalls – Direktwerbung, darauf bezogenes Profiling – steht Ihnen immer ein Löschungsanspruch zu).

 

  1. Löschungsähnliche Rechte

Steht Ihnen (jedenfalls vorübergehend) kein Löschungsanspruch, können Sie gleichwohl einen Anspruch auf Einschränkung der (weiteren) Datenverarbeitung durch uns haben. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem unmittelbar folgenden Abschnitt VI.

 

VI. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Wenn Daten durch uns rechtswidrig erhoben wurden und Ihnen daher (eigentlich) ein Löschungsanspruch zusteht, können Sie statt einer solchen Löschung von uns verlangen, dass wir die Datenverarbeitung einschränken. Gleiches gilt bei rechtmäßig erhobenen Daten im Falle zwischenzeitlicher Zweckerledigung auf unserer Seite, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Haben Sie Widerspruch gegen die Sie betreffende Datenverarbeitung eingelegt (und müssen wir diesem nicht schon deshalb nachkommen, weil er sich gegen Direktwerbung / darauf bezogenes Profiling richtet) oder die Richtigkeit von Daten bestritten, können Sie von uns während der entsprechenden Prüfungsphase (Interessenabwägung bei Widerspruch, Untersuchung der Daten auf tatsächliche Unrichtigkeit) eine Nutzungseinschränkung Ihrer Daten verlangen.  Dies bedeutet, dass wir die so eingeschränkten Daten (von ihrer Speicherung sowie Sonderfällen besonderen öffentlichen Interesses abgesehen) nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person verarbeiten dürfen.

Auch ohne Initiative von Ihrer Seite schränken wir die Nutzung Ihrer Daten in vorgenanntem Umfang ein, wenn der Letztkontakt mit Ihnen (siehe Abschnitt B) länger zurückliegt als eine Zeitspanne, die 3 (drei) Jahren plus dem Rest jenes Jahres entspricht, in dem es zu dem Letztkontakt gekommen ist. Ggfs. bereits zu einem früheren Zeitpunkt entstandene Einschränkungs- oder Löschungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Ist eine Dateneinschränkung im vorgenannten Sinne erfolgt und steht deren Aufhebung an (weil z.B. ermittelt werden konnte, dass die Daten nicht unrichtig sind), werden wir Sie vor diesem Schritt informieren. Wurden Ihre Daten Dritten gegenüber offengelegt, teilen wir diesen die Dateneinschränkung mit, falls dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Auf Ihr Verlangen benennen wir Ihnen die vorgenannten Dritten.

 

VII. Recht auf Datenübertragung

Falls wir Ihre Daten auf Basis einer von Ihnen erteilten Einwilligung oder im Rahmen eines Vertragsverhältnisses automatisiert verarbeiten, können Sie von uns verlangen, den entsprechenden Datenbestand in strukturierter Form in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten, beispielsweise um ihn selbst (und ohne jedwede Einflussnahme durch uns) an einen anderen Datenverantwortlichen weiterleiten zu können. Soweit technisch machbar und es die Rechte anderer Personen nicht beeinträchtigt, können Sie ebenfalls verlangen, dass wir einen solchen Datenbestand direkt an einen anderen durch Sie gewählten Datenverantwortlichen (z.B. ein Unternehmen, mit dem Sie einen Vertrag schließen wollen) weiterleiten. Ein zur Ihren Gunsten ggfs. zusätzlich bestehender Löschungsanspruch wird durch ein Datenübertragungsverlangen nicht berührt.

 

VIII. Recht auf Benachrichtigung im Fall von Datengefährdung

Ereignet sich eine Situation, in der Ihnen durch die Verletzung des Schutzes von Daten (z.B. eine sog. Datenpanne) nach Lage der Dinge ein hohes Risiko für Ihre persönlichen Rechte und Freiheiten droht, so benachrichtigen wir Sie unverzüglich hiervon. Eine solche Benachrichtigung enthält u.a. die Daten Ihres Ansprechpartners in dieser Angelegenheit sowie Hinweise zu den drohenden Verletzungsfolgen sowie den bereits ergriffenen oder beabsichtigten Maßnahmen zur Eindämmung derselben. Eine solche Benachrichtigung kann unterbleiben, falls durch uns nachträglich bereits derart wirksame Eindämmungsmaßnahmen veranlasst worden sind, dass von einem hohen Risiko in vorgenanntem Sinne nicht mehr ausgegangen werden kann, falls die Daten – insbesondere durch technische Maßnahmen (z.B. durch Verschlüsselung) – bereits zuvor in erheblicher Weise gegen unbefugten Zugang gesichert waren oder mit der Benachrichtigung ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden wäre (in welchem Fall wir eine öffentliche Bekanntmachung oder Maßnahme ähnlicher Breitenwirkung veranlassen würden).

IX. Ihr Recht, im Zusammenhang mit Datenverarbeitung nicht ausschließlich automatisierter Entscheidungsfindung unterworfen zu werden

Sie haben im Grundsatz (d.h. von besonderen Ausnahmefällen abgesehen) das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, wenn diese Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

 

X. Beschwerderecht

Jederzeit können Sie sich über unser Verhalten in Bezug auf die Verarbeitung von Daten bei der zuständigen (oben in Abschnitt C II genannten) Aufsichtsbehörde beschweren. Selbstverständlich können Sie sich auch bei uns beschweren, so dass wir versuchen können, ein ggfs. entstandenes Problem gemeinsam zu lösen.

 

XI. Widerspruchsrecht

Haben wir Ihre Daten verarbeitet zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (oder zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe), können Sie dem jederzeit widersprechen. Eine weitere Verarbeitung durch uns ist dann nur (noch) zulässig, wenn wir Ihnen Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die so gewichtig sind, dass sie Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder selbige der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Richtet sich Ihr Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Direktwerbung / darauf bezogenes Profiling, wird insoweit keine Weiterverwendung / -verarbeitung Ihrer Daten durch uns (mehr) erfolgen. Ihren Widerspruch können Sie uns in beliebiger Form zukommen lassen.

 

 

I. Datenschutzbeauftragter

Für unser Unternehmen besteht kein Datenschutzbeauftragter. Im Unternehmen ist Ihr Ansprechpartner Herr Frank Laurini, den Sie gesondert bei allen Fragen zu Sie berührenden datenschutzrechtlichen Themen in Zusammenhang mit den Aktivitäten unseres Unternehmens kontaktieren könnten. Das Unternehmen hilft Ihnen u.a. auch bei der effektiven Wahrnehmung Ihrer hier unter Abschnitt H. aufgeführten Rechte uns gegenüber. Ergänzend können Sie sich auch jederzeit an sonstige Stellen / Abteilungen unseres Unternehmens wenden, wo man Ihnen rundum Fragen zum Thema Datenschutz ebenfalls hilfreich zur Seite stehen wird. Die Kontaktdaten lauten:

Herr Frank Laurini c/o ePassage24 GmbH Postfach 29 01 30 40528 Düsseldorf

 

J. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung kann von Zeit zu Zeit geändert werden, etwa deshalb, um sie an jeweilige / fortgeschriebene Entscheidungsstände in der Rechtsprechung zum Datenschutzrecht, welche am 25.5.2018 noch nicht bekannt / absehbar waren, anzupassen. Eventuelle Änderungen werden wir auf unserer Website bekanntgeben, wobei Änderungen besonders gravierender Art in individueller Form (regelmäßig per Email) an alle Kunden / Nutzer / Lieferanten / sonstig in relevanter Form Betroffene mitgeteilt werden, über deren Kontaktdaten wir im entsprechenden Zeitpunkt noch verfügen.


K. Beachtung nationaler Besonderheiten

Unsere geschäftlichen Aktivitäten erstrecken sich auf viele Länder Europas. Sollte es sich so verhalten, dass wir Ihnen in jenem Land, in welches unseren datenschutzrelevanten Aktivitäten hineinwirken, in dem Sie beheimatet sind und das zugleich ein Mitgliedstaat der Union oder es EWR (außer der Schweiz) ist, nach dortigem nationalen Recht in Einzelpunkten einen höheren datenschutzrechtlichen Standard schulden als nach der DSGVO, bitten wir Sie, uns darüber nach Art und Umfang unverzüglich in Kenntnis zu setzen, da wir diesem ebenfalls gerecht werden wollen, wobei wir – dies nur zur Klarstellung – insoweit auch eigene Recherchen anstellen.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen der Verkäufer für den Verkauf von NICHT PERSONALISIERTEN TICKETS, KARTEN UND SONSTIGEN ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen

1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen (nachfolgend: „AGB NPT“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer der Tickets (nachfolgend: „Verkäufer“) und dem Kunden, welche den Verkauf und die Lieferung von nicht personalisierten Tickets, Karten und sonstigen Zutrittsberechtigungen (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) zum Gegenstand haben, und zwar ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kundenseite erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB NPT abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Der Begriff der Vertragsbeziehungen umfasst dabei – klarstellungshalber und nicht abschließend – auch (i) tatsächliche Verhaltensweisen im Rahmen solcher Beziehungen (wie etwa die Erteilung von Informationen) sowie (ii) vorvertragliches Verhalten des Verkäufers, sofern dieses von rechtlicher Relevanz ist.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in vorliegenden AGB NPT niedergelegt. § 2 Angebot und Annahme, Art der Leistung (1) Die von uns beworbenen Tickets stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe entsprechender Kaufangebote durch den Kunden dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht daher vom Kunden aus, sobald er im Rahmen der Bestellabwicklung nach Durchlaufen einer letzten Korrekturmöglichkeit (angezeigt wird eine entsprechende Bestellübersicht) den Kaufbutton (o.ä.) anklickt. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass der Vertrag auch auf Seiten des Verwenders durch eine Partnerfirma erfüllt und von dort aus abgerechnet werden kann. Sollte der Vertrag durch unsere Partnerfirma übernommen und ausgeführt worden sein, so gilt auch für diesen Vertrag deutsches Recht. Eine Annahme dieses Angebots durch uns liegt dann vor, wenn wir dessen Annahme innerhalb der Fristen des § 147 II BGB, äußerstenfalls innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, per Email bestätigen (nachfolgend: „Kaufbestätigung“). Alternativ kann der Verkäufer das Angebot des Kunden konkludent durch Übersendung des bestellten Tickets annehmen. Da der Verkäufer selbst die Tickets ausschließlich aufgrund entsprechender Deckungsgeschäfte von Dritten (nachfolgend: „Lieferanten“) bezieht, bleibt die richtige, rechtzeitige und vollständige Selbstbelieferung vorbehalten; wird der Verkäufer die Leistung (Ticket) von ihren Lieferanten nicht oder jedenfalls nicht in gehöriger Weise zur Verfügung gestellt, verpflichten wir uns, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren und eventuell bereits erhaltene Zahlungen ebenso unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in Fällen dieser Art – vorbehaltlich der unten in § 4 Absatz (a) (aa) – (dd) aufgeführten Haftungskonstellationen – ausgeschlossen. (2) Der Verkäufer veräußert die Tickets als Wiederverkäufer im Wege des Rechtskaufs; die Tickets stellen ein sog. kleines Inhaberpapier i.S.v. § 807 BGB dar, aus welchem sich sämtliche Ansprüche (wie auf Zutritt zur und Durchführung der Veranstaltung) ausschließlich gegen den Veranstalter des jeweiligen Events richten. Mit der Übersendung des Tickets, welche dem Kunden vorgenannte Rechte (nach Maßgabe des jeweiligen Tickets und der in Zusammenhang mit diesem geltenden Veranstalter-AGB nebst sonstiger Bestimmungen wie auch ggf. ergänzend anwendbaren Gesetzesrechts) gegenüber dem Veranstalter einräumt, hat der Verkäufer ihre Verpflichtungen aus dem Rechtskauf vollständig erfüllt. Der  Verkäufer ist insbesondere keine Partei des Rechtsverhältnisses, welches sich durch den Eigentumserwerb des Kunden am Ticket zwischen diesem und dem Veranstalter ergibt. (3) Die Einräumung von bestimmten Rängen, Reihen, Plätzen oder sonstigen Merkmalen unterhalb der Platzkategorie (nachfolgend insgesamt: „Sekundärmerkmale“) kann durch uns nicht garantiert werden und ist nicht Bestandteil des im Sinne von oben Absatz (2) zugunsten des Kunden zu verschaffenden Rechts. Dies gilt selbst dann, wenn während des Bestellvorgangs bestimmte Sekundärmerkmale gebucht werden konnten. Der Verkäufer behält sich in diesem Zusammenhang das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit von bestimmten Rängen, Reihen etc. unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden mindestens gleichwertige Tickets derselben Kategorie an diesen zu liefern. (4) Die Angaben zu den Events erhält der Verkäufer von den Veranstaltern. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt vom Verkäufer gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt selbst für solche Angaben, die nicht vom Veranstalter herrühren oder sich auf Daten beziehen, welche in keinem direkten Zusammenhang mit dem Event stehen. § 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand und Bereitstellung (1) Aus der Rolle vom Verkäufer als Wiederverkäufer ergibt sich, dass der an uns zu zahlende Preis abweichen kann von jenem, wie er auf dem Ticket ausgewiesen ist. Für die vom Kunden gewünschte Platzkategorie oder sonstige Spezifikation hinsichtlich des Tickets ist damit allein der vom Verkäufer angegebene Kartenpreis maßgebend. (2) Die von uns angegebenen Preise sind stets Endpreise (vorbehaltlich unten Absätze (3) und (4)) und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. (3) Zum Verkaufspreis kommen lediglich noch die folgenden Service- / Versandkosten (nachfolgend: „Gebühren“) hinzu: (a) EUR 7,50 für Versand oder Übergabe in / nach Deutschland, Holland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Schweiz und in die Tschechische Republik. (b) EUR 20,- für Versand in alle übrigen Länder (keine Übergabemöglichkeit). (c) Liegt zwischen dem Tag des Events und der Bestellung eine geringere Zeitspanne als 8 Werktage, wird zusätzlich ein Expresszuschlag von EUR 4,50 berechnet. (d) Die Wahl zwischen Versand oder Übergabe liegt beim Verkäufer; letzteres stellt lediglich eine besondere, freiwillige Serviceleistung vom Verkäufer dar. Tickets werden zeitnah – d.h. jedenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit vor dem Event – zur Versendung gebracht, nachdem der Verkäufer diese ihrerseits erhalten und der Kunde seine Zahlungspflichten aus unten Absatz (5) erfüllt hat. Zu beachten ist hierbei, dass manche (insbesondere ausländische) Veranstalter die Tickets erst kurz vor dem Stattfinden des Events ausgeben und auch der Verkäufer dann naturgemäß nicht eher liefern kann. (e) Bei einer Übergabe sind wegen des hohen Aufwandes für den Verkäufer die gleichen Gebühren geschuldet wie im Versandfalle; die genaue Orts- und Zeitbestimmung liegt im billigen Ermessen vom Verkäufer, entsprechende Hinweise sind vom Kunden zu beachten. Der Verkäufer ist bestrebt, im Regelfall eine Übergabe vor Ort zu ermöglichen, d.h. am Ort des Events. Dies kann auch eine Hinterlegung an der Abendkasse sein. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ticketübergabe ist der Kunde gehalten, unverzüglich telefonischen Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen (Notfallnummer: +49(0)177 25 95 117). f) Im Einzelfall ist es den Parteien gestattet Sondervereinbarung über individuelle Zustellungen und besondere Formen der Übergabe zu vereinbaren. Insoweit werden auch direkt zwischen den Parteien die Preise hierfür vereinbart. Die individuelle Vereinbarung gilt vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Liegt zwischen dem Datum der Kaufbestätigung und jenem des Events eine Zeitspanne von mehr als 4 Monaten, behält der Verkäufer sich Preisänderungen vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der Zwischenzeit bereits Zahlungen geleistet haben sollte. (5) Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsschluss (Kaufbestätigung) sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für eventuelle Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte. Die Ausführung der Zahlung ist möglich via Kreditkarte oder Überweisung (Vorkasse). Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlungsabwicklung via Heidelpay, Postbank. (6) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Kaufbestätigung (entscheidend hierfür ist die Wertstellung des geschuldeten Betrags auf dem Konto vom Verkäufer), sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Jedenfalls in Fällen, in denen zwischen dem letzten Tag der Zahlungsfrist und dem Event ein Zeitraum von weniger als 3 Wochen liegt, bedarf der Rücktritt durch den Verkäufer keiner vorherigen Fristsetzung, da der Verkäufer andernfalls an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des entsprechenden Tickets u.U. gehindert wäre. Weitere Ansprüche gegen den Kunden aufgrund Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags von dessen Seite bleiben vorbehalten. (7) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er das Risiko der Versendung im Sinne von § 447 BGB. Ist der Kunde Verbraucher, gilt Vorstehendes dann, wenn ihm im Rahmen der Bestellabwicklung ausdrücklich eine Versandversicherung angeboten und der Kunde diese abgelehnt hat. § 4 Gewährleistung, Haftung und Eventbedingungen (1) Der Kunde ist gehalten, das Ticket unmittelbar nach dessen Erhalt auf eventuelle Diskrepanzen zwischen Bestellung (Inhalt der Kaufbestätigung) und Lieferung zu überprüfen (beispielsweise falsches Event oder falsche Platzkategorie) und tatsächliche Abweichungen zeitnah per Email an sale(at)mastertix.de zu melden. Gegen Rücksendung des zunächst gelieferten Tickets (der Verkäufer wird hierzu eine entsprechende Versandanweisung erteilen und die damit einhergehenden Kosten tragen) erhält der Kunde schnellstmöglich ein vertragsgemäßes Ticket (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in Fällen dieser Art ausgeschlossen, wobei dessen gesetzliche Rechte im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder aufgrund sonstiger besonderer Umstände i.S.v. § 440 BGB – vorbehaltlich untenstehender Regelungen in Absatz (4) – unberührt bleiben. (2) Pflichtverletzungen seitens des Verkäufers, welche durch diese nicht zu vertreten sind, berechtigen vorbehaltlich § 323 II BGB den Kunden jedenfalls dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sie nicht zu einem Rechts- oder Sachmangel in Bezug auf das Ticket geführt haben. Sonstige (zusätzliche) gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung von Rücktrittsrechten bleiben – klarstellungshalber – unberührt. (3) Dem Kunden ist bekannt und er wird hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Teilnahme am Event ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsverhältnisses bestimmt, welches zwischen dem Kunden (durch Eigentumserwerb am Ticket) und dem Veranstalter des Events zustande kommt. Der Verkäufer hat auf dieses Vertragsverhältnis keinerlei Einfluss. Der Veranstalter gestaltet dieses regelmäßig durch den Einsatz eigener AGB wie auch sonstiger Bestimmungen, deren Befolgung durch den Kunden in dessen eigenen Interesse liegt. Nichtbeachtung kann zu rechtlichen oder tatsächlichen (teilweise erheblichen) Nachteilen auf Kundenseite führen, nicht zuletzt dem Ausschluss vom Event. Derartige Vorgänge sind ohne jeden Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Kunde. Ebenso wenig hat der Verkäufer einzustehen für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich des Events; hieraus sich für den Kunden eventuell ergebende Ansprüche richten sich einzig gegen den Veranstalter. Sollten bei einer (endgültigen) Absage des Events o.ä. durch den Veranstalter Erstattungen an den Verkäufer erfolgen, welche sich konkreten Ticketverkäufen zuordnen lassen, wird der Verkäufer auf Kulanzbasis prüfen, ob solche Zahlungen an die jeweiligen Kunden gegen Vorlage des Originaltickets (und Abtretung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte) weitergeleitet werden können. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht, zumal der Kunde selbst Anspruchsinhaber gegenüber dem Veranstalter ist. (4) Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz), und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs, (a) nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern: (aa) der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; (bb) eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat oder vertrauen darf; (cc) ein schuldhaftes Verhalten vom Verkäufer zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden führt; (dd) eine zwingende Haftung nach ProdHG begründet ist. Entsprechendes Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. (b) In den Fällen (bb) von (a) ist die Haftung vom Verkäufer jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann – falls es sich bei dem verkauften Ticket nicht um eine neu hergestellte Sache handeln sollte oder es sonst um Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche jenseits von Sach- oder Rechtsmangelhaftigkeit des Tickets geht – die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (c) Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in (aa) bis (dd) von (a) geregelten Fälle – ist eine Haftung vom Verkäufer auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. (d) Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen zu (a) – (c) nicht verbunden. § 5 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts Der Wiederverkauf der Tickets durch den Verkäufer bezieht sich auf solche (durch den Veranstalter zu erbringende) Leistungen i.S.v. § 312g (2) Nr. 9 BGB, die dem Bereich Freizeitgestaltung (nebst hierauf bezogener Dienstleistungen) zugehörig sind und (jedenfalls seitens des Veranstalters des Events) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Damit steht dem Kunden von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht zu; ein Rückgaberecht wird ihm durch vorliegende AGB NPT (ebenfalls) nicht eingeräumt. Dies bedeutet, dass sämtliche Bestellungen von Tickets durch den Kunden verbindlich sind und – nach Kaufbestätigung durch den Verkäufer – die unbedingte Verpflichtung begründen, die Tickets abzunehmen und zu bezahlen. § 6 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum am dem Ticket bis zur vollständigen Zahlung des für dieses geschuldeten Kaufpreises vor. Ist der Kunde (zugleich) Unternehmer, erstreckt sich vorgenannter Vorbehalt auf die Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, welche dem Verkäufer gegenüber dem Unternehmer zustehen. Ferner tritt der Unternehmer – welcher hiermit zur Weiterveräußerung von Tickets im Wege eines ordentlichen Geschäftsganges ermächtigt wird – uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Tickets gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Unternehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt; alternativ können wir selbst eine entsprechende Mitteilung vornehmen. (2) Werden Tickets vor dem Zeitpunkt des Erlöschens des Eigentumsvorbehalts gem. oben Absatz (1) (nachfolgend: „Erlöschenszeitpunkt“) beim Kunden mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen (insbesondere anderen Zutrittsberechtigungen zu Veranstaltungen) untrennbar vermischt oder vermengt (nachfolgende: „Vermischung“), so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Tickets (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vor dem Erlöschenszeitpunkt hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein Dritte auf die an den Tickets bestehenden (Eigentums-)Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde (zugleich) Unternehmer, hat er auch die Kosten entsprechender Interventionsmaßnahmen zu tragen, wenn der Verkäufer vom Dritten keinen Ersatz für diese zu erlangen vermag. (4) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände – vorbehaltlich nachstehender Regelungen in Absatz (2) – unberührt. (2) Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Tickets und den sich auf diese beziehenden vertraglichen Beziehungen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte der Schweiz zuständig, falls der Kunde Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Landgraaf belegenen Gerichte zuständig. Uns steht es jedoch frei, den Kunden, der Kaufmann oder sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Gegenüber sonstigen Kunden gilt Vorstehendes entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass hier dem Kunden das Recht verbleibt, andere als die im 4. Abschnitt der EG Verordnung Nr. 44 / 2001 angeführten Gerichte anzurufen. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“), jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. (4) Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüchen zwischen dieser (deutschen) Version der AGB NPT und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen ist die deutsche Version maßgebend. (5) Sollten bei Verträgen zwischen Verkäufer und dem Kunden, deren Bestandteil diese AGB NPT durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon außerhalb dieser AGB NPT unwirksam sein oder werden, und zwar aus anderen Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind Verkäufer und Kunde in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.

Allgemeine Bedingungen der Verkäufer  für Dienstleistungen in Bezug auf PERSONALISIERTE TICKETS, KARTEN UND SONSTIGE ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen (nachfolgend: „AGB PT“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer,(nachfolgend: „Verkäufer“) und dem Kunden, welche Dienste der ersteren hinsichtlich personalisierter Tickets, Karten und sonstiger Zutrittsberechtigungen (nachfolgend: „P-Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) zum Gegenstand haben, und zwar ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kundenseite erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB PT abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Der Begriff der Vertragsbeziehungen umfasst dabei – klarstellungshalber und nicht abschließend – auch (i) tatsächliche Verhaltensweisen im Rahmen solcher Beziehungen (wie etwa die Erteilung von Informationen) sowie (ii) vorvertragliches Verhalten der Verkäufer, sofern dieses von rechtlicher Relevanz ist. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in vorliegenden AGB PT niedergelegt. § 2 Angebot und Annahme, Art der Leistung (1) Die von uns beworbenen P-Tickets stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines darauf bezogenen Vertragsangebots durch den Kunden dar, und zwar dergestalt, dass der Kunde dem Verkäufer anbietet, im Wege eines Dienstvertrags sich darum zu bemühen, für den Kunden das gewünschte P-Ticket zu besorgen. Das Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrags geht daher vom Kunden aus, sobald er im Rahmen der Bestellabwicklung nach Durchlaufen einer letzten Korrekturmöglichkeit (angezeigt wird eine entsprechende Bestellübersicht) den Bestellbutton (o.ä.) anklickt. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass der Vertrag auch auf Seiten des Verwenders durch eine Partnerfirma erfüllt und von dort aus abgerechnet werden kann. Sollte der Vertrag durch eine Partnerfirma übernommen und ausgeführt worden sein, so gilt auch für diesen Vertrag deutsches Recht. Eine Annahme dieses Angebots durch uns liegt dann vor, wenn wir dessen Annahme innerhalb der Fristen des § 147 II BGB, äußerstenfalls innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, per Email bestätigen (nachfolgend: „Dienstvertragsbestätigung“). Alternativ kann der Verkäufer das Angebot des Kunden durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden gewünschten Dienstleistung annehmen. (2) Die durch den Verkäufer zu erbringende Dienstleistung besteht aus folgendem: dem Finden eines verkaufswilligen Eigentümers (nachfolgend: „vorheriger Eigentümer“) jenes P-Tickets, welches der Kunde erwerben will, sowie die grundsätzliche Schaffung der Möglichkeit für den Kunden, das entsprechende P-Ticket auf ihn selbst umpersonalisiert und hernach zumindest den faktischen Besitz an selbigem vom vorherigen Eigentümer zu erhalten (nachfolgend insgesamt „Umpersonalisierung“). Gegenstand der Beauftragung ist ferner, dass der Verkäufer sich unmittelbar ab der Dienstvertragsbestätigung und sodann bis zu einem Zeitpunkt, vor dessen Ablauf entsprechende Dispositionen des Kunden zur Teilnahme am Event noch sinnvoll erscheinen (angestellt wird hierbei eine objektivierte Betrachtung, d.h. losgelöst von individuellen Besonderheiten auf Kundenseite), um vorgenannte Umpersonalisierung bemüht. Gelingt die Umpersonalisierung, wird der Verkäufer sich sodann bemühen, das P-Ticket im Wege eines Geschäfts für den, den es angeht, direkt für den Kunden (sowie auf dessen Rechnung) zu erwerben und diesem bis zur Herausgabe des P-Tickets den Besitz an selbigem zu mitteln. (3) Die gem. oben Absatz (2) seitens des Verkäufers zu erbringende Dienstleistung erfordert diverse Mitwirkungshandlungen des Kunden, etwa die Zurverfügungstellung jener Daten und Dokumente wie auch die Abgabe solcher Erklärungen, welche nach den konkreten Umständen erforderlich sind, um die Umpersonalisierung durchführen zu können. Der Verkäufer wird dem Kunden die hierzu erforderlichen Instruktionen erteilen. Das Unterlassen entsprechender Mitwirkungshandlungen durch den Kunden berechtigt den Verkäufer – jedenfalls nach erfolgloser Fristsetzung – zum Rücktritt vom Dienstvertrag. (4) Dem Kunden ist bekannt, dass Veranstalter von Events unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente (nachfolgend: „Event-AGB“) verwenden, um die Umpersonalisierung von P-Tickets zu begrenzen und letztlich auch zu erschweren, insbesondere dann, wenn Dritte (wie hier der Verkäufer) kommerzielle Dienste in Bezug auf den Erwerb von P-Tickets vom vorherigen Eigentümer erbringen. Der Verkäufer ist bemüht, das hierbei auftretende Konfliktpotential zu reduzieren, insbesondere dadurch, dass sie nicht selbst (Zwischen-)Eigentümerin des P-Tickets wird, sondern die Voraussetzungen für einen Direkterwerb des Kunden vom früheren Eigentümer schafft und lediglich für diese Dienstleistung eine Vergütung erhält, das P-Ticket selber hingegen zum Originalpreis (lediglich zzgl. USt. und Gebühren) an den Kunden weitergibt. Gleichwohl kann, zumal angesichts der Verschiedenartigkeit von Event-AGB und des Fehlens jeglichen Einflusses vom Verkäufer auf diese, keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zugunsten des Kunden geschaffene Möglichkeit der Umpersonalisierung eine solche ist, die im Hinblick auf die jeweils einschlägigen Event-AGB rechtliche Wirksamkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Die möglichen Folgen eines eventuellen Verstoßes gegen die Event-AGB (etwa die Nichtgewährung von Zutritt zum Event, der Verfall einer Vertragsstrafe usw.) stellen im Rahmen der hiesigen Vertragspflichten keine Beeinträchtigung der Umpersonalisierung dar; sie fallen vielmehr ausschließlich in die Risikosphäre des Kunden und berühren in keinem Fall den Vergütungsanspruch vom Verkäufer für die geleisteten Dienste. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang entstandenen Auslagen. (5) Unter keinen Umständen schuldet der Verkäufer die Umpersonalisierung als vertraglich bedungenen Erfolg ihrer Dienste. (6) P-Tickets sind Rektapapiere, aus denen sich bei Gelingen einer rechtswirksamen Umpersonalisierung auf den Kunden sämtliche Ansprüche (wie auf Zutritt zur und Durchführung der Veranstaltung) ausschließlich gegen den Veranstalter des jeweiligen Events richten. Spätestens mit der Herausgabe des P-Tickets an den Kunden – nach zumindest faktisch erfolgter Umpersonalisierung – hat der Verkäufer ihre Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag vollständig erfüllt. Der Verkäufer ist insbesondere keine Partei des (möglichen) Rechtsverhältnisses, welches sich aus dem Erhalt des P-Tickets durch den Kunden zwischen diesem und dem Veranstalter ergeben kann. (7) Die Dienstleistung vom Verkäufer erstreckt sich hinsichtlich des vom Kunden gewünschten P-Tickets nicht auf bestimmte Ränge, Reihen, Plätze oder sonstige Merkmale unterhalb des Kriteriums der eigentlichen Platzkategorie (nachfolgend insgesamt: „Sekundärmerkmale“). Dies gilt selbst dann, wenn während des Bestellvorgangs bestimmte Sekundärmerkmale in Bezug auf das P-Ticket angegeben wurden. Das vom Kunden an den Verkäufer herangetragene Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrags erstreckt sich damit automatisch (auch) auf ein solches P-Ticket, welches sich bei Nichtverfügbarkeit von bestimmten Rängen, Reihen etc. unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden als mindestens gleichwertige Alternative zum eigentlich von diesem gewünschten P-Ticket darstellt. (8) Die Angaben zu den Events erhält der Verkäufer von den Veranstaltern. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt vom Verkäufer gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt selbst für solche Angaben, die nicht vom Veranstalter herrühren § 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand und Bereitstellung (1) Aus der Rolle vom Verkäufer als Partei, die einerseits als Dienstleister agiert, andererseits – im Rahmen dieser Dienstleistung – sich darum bemüht, dem Kunden das P-Ticket ohne zwischenzeitlichen eigenen Rechtserwerb (an selbigem) zu verschaffen, ergeben sich die folgenden Vergütungsansprüche des Verkäufers gegen den Kunden: (a) auf Zahlung der Vergütung für die geleisteten Dienste; (b) auf Erstattung der Auslagen, welche der Verkäufer im Rahmen der Umpersonalisierung des P-Tickets nebst entsprechender Besitzerlangung gegenüber dem früheren Eigentümer entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen sind in der gegenüber dem Kunden verwendeten Rechnung die obigen Posten (a) und (b) zu einem Betrag zusammengefasst. Auf ausdrücklichen, schriftlich mitgeteilten Wunsch des Kunden kann jedoch auch eine getrennte Auflistung dieser Posten in der Rechnung erfolgen. (2) Die von uns angegebenen Preise sind stets Endpreise (vorbehaltlich unten Absätze (3) und (4)) und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. (3) Zu dem sich aus oben Absatz (1) ergebenden Preis kommen lediglich noch die folgenden Service- / Versandkosten (nachfolgend: „Gebühren“) hinzu: (a) EUR 7,50 für Versand oder Übergabe in / nach Deutschland, Holland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Schweiz und in die Tschechische Republik. (b) EUR 20,- für Versand in alle übrigen Länder (keine Übergabemöglichkeit). (c) Liegt zwischen dem Tag des Events und der Bestellung der Dienste vom Verkäufer eine geringere Zeitspanne als 8 Werktage, wird zusätzlich ein Expresszuschlag von EUR 4,50 berechnet. (d) Die Wahl zwischen Versand oder Übergabe liegt beim Verkäufer; letzteres stellt lediglich eine besondere, freiwillige Serviceleistung des Verkäufers dar. P-Tickets werden zeitnah – d.h. jedenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit vor dem Event – zur Versendung gebracht, nachdem der Verkäufer diese ihrerseits erhalten und der Kunde i.S.v. unten Absatz (4) gezahlt hat. Zu beachten ist hierbei, dass manche (insbesondere ausländische) Veranstalter und dementsprechend auch deren Abnehmer (welche regelmäßig die „Gegenpartei“ der Umpersonalisierung sind) die P-Tickets erst kurz vor dem Stattfinden des Events ausgeben und auch der Verkäufer diese dann (naturgemäß) nicht eher herausgeben kann. (e) Bei einer Übergabe sind wegen des hohen Aufwandes für den Verkäufer die gleichen Gebühren geschuldet wie im Versandfalle; die genaue Orts- und Zeitbestimmung liegt im billigen Ermessen vom Verkäufer, entsprechende Hinweise sind vom Kunden zu beachten. Der Verkäufer ist bestrebt, im Regelfall eine Übergabe vor Ort zu ermöglichen, d.h. am Ort des Events. Dies kann auch eine Hinterlegung an der Abendkasse sein. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ticketübergabe ist der Kunde gehalten, unverzüglich telefonischen Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen (Notfallnummer: +49(0)177 25 95 117). f) Im Einzelfall ist es den Parteien gestattet Sondervereinbarung über individuelle Zustellungen und besondere Formen der Übergabe zu vereinbaren. Insoweit werden auch direkt zwischen den Parteien die Preise hierfür vereinbart. Die individuelle Vereinbarung gilt vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Der Vergütungsanspruch vom Verkäufer i.S.v. oben Absatz (1) (a) entsteht dem Grunde nach mit dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung, jener aus oben Absatz (1) (b) mit dem tatsächlichen Anfall entsprechender Auslagen. Der Gesamtanspruch aus Absatz (1) (a) und (b) wird sodann in dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Verkäufer dem Kunden mitteilt, dass (jedenfalls) die (faktische) Umpersonalisierung erfolgt ist und der Besitz am P-Ticket für den Kunden gemittelt wird (nachfolgend: „Fälligkeitsmitteilung“). Gleiches gilt für eventuelle Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte. Die Ausführung der Zahlung ist möglich via Kreditkarte oder Überweisung (Vorkasse). Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlungsabwicklung via Heidelpay, Postbank. Mit dem Eingang der Zahlung beim Verkäufer (Wertstellung auf unserem Konto) wird – dem Grunde nach – der Anspruch des Kunden auf Herausgabe des P-Tickets aus dem oben § 2 Absatz (2) geregelten Besitzmittlungsverhältnis fällig; für die konkrete Erfüllung dieses Anspruchs bewendet es jedoch bei den Regelungen von oben Absatz (3) (d) und (e). (5) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung (entscheidend hierfür ist die Wertstellung des geschuldeten Betrags auf dem Konto vom Verkäufer), sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Jedenfalls in Fällen, in denen zwischen dem letzten Tag der Zahlungsfrist und dem Event ein Zeitraum von weniger als 3 Wochen liegt, bedarf der Rücktritt durch den Verkäufer keiner vorherigen Fristsetzung, da der Verkäufer andernfalls an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des P-Tickets, für welches bereits Auslagen entstanden sind, u.U. gehindert wäre. Mit der nicht fristgerechten Zahlung bietet der Kunde dem Verkäufer konkludent und unwiderruflich die Übereignung des P-Tickets an letztere gegen Erlass des Anspruchs aus oben Absatz (1) (a) und (b) an; es steht dem Verkäufer frei, dieses Angebot anzunehmen oder auf Erfüllung des Vertrags durch den Kunden zu bestehen. Auf diese Rechtsfolge wird der Verkäufer den Kunden in der Fälligkeitsmitteilung gesondert hinweisen; ebenfalls wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist eine ausdrückliche Erklärung abzugeben. Weitere Ansprüche gegen den Kunden aufgrund Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags von dessen Seite bleiben vorbehalten. (6) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er das Risiko der Versendung im Sinne von § 447 BGB. Ist der Kunde Verbraucher, gilt Vorstehendes dann, wenn ihm im Rahmen der Bestellabwicklung ausdrücklich eine Versandversicherung angeboten wird und der Kunde diese abgelehnt hat. § 4 Gewährleistung, Haftung und Eventbedingungen (1) Der Kunde ist gehalten, das P-Ticket unmittelbar nach dessen Erhalt auf eventuelle Diskrepanzen zwischen dessen tatsächlichem Inhalt und jenem der Bestellung (Inhalt der Dienstvertragsbestätigung) zu überprüfen (beispielsweise falsches Event oder falsche Platzkategorie) und vorhandene Abweichungen zeitnah per Email an sale(at)mastertix.de zu melden. Nach Rücksendung des zunächst ausgehändigten P-Tickets (der Verkäufer wird hierzu eine entsprechende Versandanweisung erteilen und die damit einhergehenden Kosten tragen) wird der Verkäufer sich bemühen, durch abermals zu entfaltende Tätigkeit i.S.v. § 2 Absatz (2) für den Kunden schnellstmöglich ein vertragsgemäßes P-Ticket zu besorgen. Gelingt dies endgültig nicht (was vermutet wird, sobald der Kunde sinnvollerweise keine Dispositionen mehr zur Teilnahme am Event treffen kann, wobei insoweit eine objektivierte, von individuellen Besonderheiten auf Kundenseite losgelöste Betrachtung angestellt wird), erstattet der Verkäufer dem Kunden die von diesem gem. § 3 Absatz (1) gezahlte Vergütung. Darüber eventuell hinausgehende Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bestehen allenfalls innerhalb der nachstehend in Absatz (4) geregelten Grenzen. (2) Pflichtverletzungen seitens des Verkäufers, welche durch diese nicht zu vertreten sind, berechtigen vorbehaltlich § 323 II BGB den Kunden jedenfalls dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sie nicht zu einer Beeinträchtigung der Umpersonalisierung geführt haben (vgl. § 2 Absätze (2) und (4)). Sonstige (zusätzliche) gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung von Rücktrittsrechten bleiben – klarstellungshalber – unberührt. (3) Dem Kunden ist bekannt und er wird hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Teilnahme am Event ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsverhältnisses bestimmt, welches (möglicherweise) auf Grundlage des P-Tickets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter des Events zustande kommt. Der Verkäufer hat auf dieses Vertragsverhältnis keinerlei Einfluss. Der Veranstalter gestaltet dieses regelmäßig durch den Einsatz eigener AGB wie auch sonstiger Bestimmungen, deren Befolgung durch den Kunden in dessen eigenen Interesse liegt. Nichtbeachtung kann zu rechtlichen oder tatsächlichen (teilweise erheblichen) Nachteilen auf Kundenseite führen, nicht zuletzt dem Ausschluss vom Event. Derartige Vorgänge sind ohne jeden Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Kunde. Ebenso wenig hat der Verkäufer einzustehen für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich des Events; hieraus sich für den Kunden eventuell ergebende Ansprüche richten sich einzig – so überhaupt – gegen den Veranstalter. Sollten bei einer (endgültigen) Absage des Events o.ä. durch den Veranstalter Erstattungen an den Verkäufer erfolgen, welche sich konkreten P-Tickets zuordnen lassen, wird der Verkäufer auf Kulanzbasis prüfen, ob solche Zahlungen an die jeweiligen Kunden gegen Vorlage des Originaltickets (und Abtretung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte) weitergeleitet werden können. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht. (4) Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz), und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs, (a) nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern: (aa) der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; (bb) eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat oder vertrauen darf; (cc) ein schuldhaftes Verhalten vom Verkäufer zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden führt; (dd) eine zwingende Haftung nach ProdHG begründet ist. Entsprechendes Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. (b) In den Fällen (bb) von (a) ist die Haftung vom Verkäufer jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (c) Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in (aa) bis (dd) von (a) geregelten Fälle – ist eine Haftung vom Verkäufer auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Verkäufer. (d) Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen zu (a) – (c) nicht verbunden. § 5 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts Die Dienstleistungen vom Verkäufer hinsichtlich der P-Tickets beziehen sich auf solche (durch den Veranstalter zu erbringende) Leistungen i.S.v. § 312g (2) Nr. 9 BGB, die dem Bereich Freizeitgestaltung (nebst hierauf bezogener Dienstleistungen) zugehörig sind und (jedenfalls seitens des Veranstalters des Events) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Damit steht dem Kunden von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht zu; ein Rückgaberecht wird ihm durch vorliegende AGB PT (ebenfalls) nicht eingeräumt. Dies bedeutet, dass sämtliche Beauftragungen in Bezug auf Dienstleistungen hinsichtlich der P-Tickets durch den Kunden verbindlich sind und – nach Dienstvertragsbestätigung durch den Verkäufer sowie Erhalt der Fälligkeitsmitteilung – die unbedingte Verpflichtung begründen, an den Verkäufer die in § 3 Absätze (1) und (3) umschriebenen Zahlungen zu leisten. § 6 Aufrechnung Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände – vorbehaltlich nachstehender Regelungen in Absatz (2) – unberührt. (2) Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit P-Tickets und den sich auf diese beziehenden vertraglichen Beziehungen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte der Schweiz zuständig, falls der Kunde Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Landgraaf belegenen Gerichte zuständig. Uns steht es jedoch frei, den Kunden, der Kaufmann oder sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Gegenüber sonstigen Kunden gilt Vorstehendes entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass hier dem Kunden das Recht verbleibt, andere als die im 4. Abschnitt der EG Verordnung Nr. 44 / 2001 angeführten Gerichte anzurufen. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“), jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. (4) Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüchen zwischen dieser (deutschen) Version der AGB PT und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen ist die deutsche Version maßgebend. (5) Sollten bei Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, deren Bestandteil diese AGB PT durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon außerhalb dieser AGB PT unwirksam sein oder werden, und zwar aus anderen Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind Verkäufer und Kunde in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.

  • Veranstaltung: Konzerte & Festivals
  • Preis des Veranstalters/Originalpreis: 101.90 EUR
  • Jahr: 2024
  • Veranstaltungsthema: Pop & Rock
  • Datum: 23.07.2024
  • Bundesland: Nordrhein-Westfalen
  • Veranstaltungsland: Deutschland
  • Ticketanzahl: bis zu 6 Sitzplätze nebeneinander möglich
  • Monat: Juli
  • Abschnitt/Preiskategorie: Sitzplatz Kategorie Oberrang Block 107
  • Veranstaltungsort: Merkur Spielarena (ex Esprit Arena)
  • Stadt: Düsseldorf
  • Tag: 23

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