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Das Viper Air Premium 355l vereint Windsurfen und Stand Up Paddling in einem leichten praktischen Paket und ist somit das ideale Wassersport-Spielzeug für die ganze Familie. Je nach Bedingungen kommen mit der aufblasbaren Viper Air sowohl Windsurf-Enthusiasten als auch SUP- Begeisterte gleichermaßen auf ihre Kosten. Jede Menge Volumen sorgt für Kippstabilität und Auftrieb, so dass selbst zusätzliche Passagiere auf dem weichen Deckpad der Viper Air Platz nehmen können. Dank der gestreckten Wasserlinie gleitet das Board mühelos – egal ob mit Paddel oder Segel. Eigenschaften: - Gestreckte Outline: Gestreckte Outline mit guten Gleiteigenschaften und jeder Menge Auftrieb und Kippstabilität - ideal für Windsurf-Anfänger - Silikon-Abrisskante: Silikon-Abrisskante für optimierten Wasserabriss/weniger Widerstand - Mittelfinne: Herausnehmbare Finnen im Heck und in der Boardmitte für besseres Höhelaufen beim Windsurfen - Mastfuß-Einsatz: Mastfuß-Einsatz für Windsurf Option - Transport Decknetz: Integriertes Transport Decknetz - Abschleppösen: Hochwertige Abschleppösen - Deckpad: Aufwendig geprägtes Deckpad für sehr guten Halt und Komfort - Transport-Griff: Angenehm weicher Transport-Griff - DL HD: Double Layer HD (Heavy Duty) Technology: Unsere Double Layer (HD) Technologie ist eine Bauweise, die für maximale Belastung ausgelegt ist. Die 3-lagige Kantenkonstruktion gewährleistet optimale Steifheit und Haltbarkeit. Die Double Layer HD Technologie kann mit mehr als 20 PSI Luftdruck gefüllt werden und bietet so überragende Steifheitswerte und Performance. Volumen: 355l Breite: 33.5" / 85.1 cm Länge: 11'0" / 335.3 cm Dicke: 6" / 15 cm Gewicht: 15 kg Fittings: 2x US Box / 1x Fly 19.5 cm, 1x Fly Race 24 cm Empfohlenes Fahrergewicht: bis 100 kg Mastfoot Insert: Yes
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Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3. Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.