Sanitäter des Königlich Bayerisches 1. Schwere-Reiter-Regiment „Prinz Karl von Bayern“ mit Armbinden des Roten Kreuzes.
Originale Echtfoto-Postkarte aus dem Jahr 1915.
Aufgenommen in der 1902 erbauten Prinz-Leopold-Kaserne an der heutigen Schwere-Reiter-Straße.
Auf der Rückseite handschriftlich bezeichnet und datiert: “Zur Erinnerung an den Aufmarsch auf dem Balkan XI. 1915. Dein Freund Karl Schwarz. Meinem Freund Robert.“
Wilh. Rupp. Photograph. München 10. Schmied v. Kochelstr. 10.
Größe: 138 x 90 mm.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
Hervorragende Bild-Qualität – extrem selten!!!
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Schwere-Reiter-Regiments, Prinz Leopold von Bayern. Geschichte Der Neubau einer Kaserne für das 1. Schwere Reiter-Regiment war bereits 1887 als Ersatz für die Neue Isarkaserne geplant worden. Als Standort war ein Teil des Militärgeländes auf dem Oberwiesenfeld vorgesehen, das an die heutige Heßstraße angrenzte. Nach der Schließung der Hofgarten- und der Seidenhauskaserne wegen einer Typhusepidemie 1893 wurde das Areal für den Bau einer neuen Infanteriekaserne für das 2. Infanterieregiment genutzt. Während der größte Teil der Münchner Garnison bereits in Kasernen außerhalb des Stadtzentrums verlegt worden war, blieb das 1. Schwere Reiter-Regiment noch bis 1902 in der Neuen Isarkaserne nahe dem Stadtzentrum. Am 21. Juni 1902 zog das Regiment schließlich in die neu gebaute Prinz-Leopold-Kaserne ein. Die neuen Unterkünfte lagen nördlich der Kasernenanlagen für das 2. Infanterieregiment. Obwohl sich das Generalkommando des I. Armeekorps zunächst gesträubt hatte, waren etwa 90 Hektar des Standort-Übungsplatzes für die Prinz-Leopold-Kaserne aufgegeben worden. Insgesamt umfasste die Kaserne zwei „Doppeleskadronkasernen“ für je 376 Personen und eine „Einzeleskadronkaserne“ für 236 Personen. Dazu kamen ein Stabsgebäude, ein Wirtschaftsgebäude, ein Familienwohngebäude, drei Reithallen, fünf Stallungen, ein Krankenstall, eine Schmiede und eine Remise. Alle Gebäude sind im neobarocken Stil errichtet, Architekten waren die Bauräte Georg Zeiser und Beetz. Als besonders repräsentativ galt bereits Anfang des 20. Jahrhunderts die so genannte „Offizierspeiseanstalt“ (Offizierskasino), die nach einer zeitweiligen Nutzung als Chemiefabrik und mehrjährigem Leerstand 1989 bis 1990 vollständig renoviert wurde und sich an der Ecke Winzererstraße/Schwere-Reiter-Straße befindet. Die Kaserne ist zum größten Teil bis heute erhalten geblieben. Sie war neben der Telegraphenkaserne das letzte größere Militärbauprojekt vor 1914 in München und zum Zeitpunkt ihres Bezuges 1902 eine der modernsten Kasernen in Bayern. So gab es Wasser-, Abwasser-, Gas- und Telefonanschlüsse, nur Strom fehlte zu dieser Zeit noch. Nach dem Ersten Weltkrieg waren 1919 der Stab und die Stabskompanie der Schützenbrigade 21 unter Franz von Epp, Stab und 2. Eskadron des Kavallerie-Regiments 21 sowie der Artillerieführungsstab 21 untergebracht, daneben auch eine Freiwilligensammelstelle. Die Reichswehr übernahm die Kaserne. 1923 befanden sich eine Minenwerferkompanie und die bespannte Fahrabteilung 7 in der Kaserne. Die Wehrmacht nutzte die Kaserne weiter, am Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich dort die Artillerie-Beobachtungs-Ersatzabteilung 7. Teile der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne werden noch heute vom Freistaat Bayern als Dienstgebäude des Staatlichen Bauamts Freising – Servicestelle München – und für die Holzforschung München (Technische Universität München) genutzt. Die noch erhaltenen Gebäude in neubarockem Stil stehen unter Denkmalschutz. Das 1. Schwere Reiter-Regiment „Prinz Karl von Bayern“ war ein Kavallerie-Verband der Bayerischen Armee, der am 16. Juli 1814 als Regiment Garde du Corps in der Pfalz aufgestellt worden war. Der Friedensstandort des Regiments war ab 1815 München. Geschichte Aufstellung und Entwicklung Das Regiment wurde am 16. Juli 1814 gemäß Allerhöchster Entschließung als Regiment Garde du Corps in der Pfalz aufgestellt. Das Stammregiment war das 1813 gegründete Nationale 7. Chevauleger-Regiment „Prinz Carl von Bayern“. Zudem wurden von allen anderen bayerischen Kavallerie-Verbänden Personal und Material abgestellt sowie von der Großherzoglichen Würzburgischen Leibgarde 32 Mann übernommen. Bayern hatte bis dahin nur leichte Kavallerie-Regimenter. Das Regiment war in sechs Eskadrons und eine Reserve-Eskadron gegliedert. Der 1. und 2. Eskadron wurden Rappen, der 3. und 4. Braune, der 5. und 6. Füchse sowie dem Trompeter ein Rotschimmel zugewiesen. Nach der Rückkehr aus den Befreiungskriegen gegen Napoleon zog die Garde du Corps in die Isarkaserne auf der Museumsinsel ein. Dort waren der Stab und die 1. bis 3. Eskadron untergebracht, die 4. Eskadron war in Nymphenburg einquartiert. Die 5. und 6. Eskadron befand sich in Schleißheim. Aus hygienischen Gründen wurde später am Ufer der Isar die Neue Isarkaserne gebaut, worin die Kürassiere einzogen. Auf der Museumsinsel verblieb ein Reitplatz. Zum ersten Oberstkommandanten (die Bezeichnung Kommandeur wurde erst ab 1872 gebräuchlich) wurde Fürst Konstantin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg ernannt. Der erste Regimentsinhaber war General der Kavallerie Prinz Karl von Bayern. Im Jahre 1815 war das Regiment in vier Feld-Eskadronen mit 456 Mann und 450 Pferden, die Reserve-Division in 18 Unteroffiziere, 26 Reiter sowie 136 Pferden gegliedert. Am 14. Dezember 1815 wurden in Nymphenburg die geweihten Standarten überreicht. Die 1. Division (1. und 2. Eskadron) führte die Leibstandarte, die von reinem Weiß mit schwerer Goldstickerei war, im Medaillon der Namenszug des Königs, auf der anderen Seite das Staatswappen von 1806, beiderseits von gestickten Lorbeerkränzen umgeben, bei den Garde du Corps eine Eichenlaubfolge. Zudem wurden an die Leibstandarte alte weißblaue Bänder gehängt. Die 2. (3. und 4. Eskadron) und 3. Division (5. und 6. Eskadron) hatten blaue Standarten, die silber oder golden bestickt waren. Am 30. April 1818 wurde August Graf von Lerchenfeld-Brennberg zum Oberstkommandanten ernannt. Im Mai 1819 nahm es 80 Mann vom 1. Kürassier-Regiment auf. Am 1. Juli 1822 wurde das Regiment auf vier Eskadronen mit 500 Pferden abgerüstet. Die Masse des Regiments war in München, eine Eskadron in Nymphenburg einquartiert. Zum 20. November 1825 wurde es in 1. Kürassier-Regiment „Prinz Karl von Bayern“ umbenannt und im Zuge der durch König Ludwig I. angeordneten Sparmaßnahmen der Garde-Rang aufgegeben. Die Leibfahne sowie die Pauken wurden ins Zeughaus abgegeben und die Uniformen vereinfacht. Mit der Umgliederung zum 1. Kürassier-Regiment wurde am 30. November 1825 begonnen. Am darauf folgenden Tag wurden die 1. und 2. Eskadron des ehem. 1. Kürassier-Regiments als 5. und 6. Eskadron eingegliedert. Die Kriegsstärke betrug nunmehr 1195 Mann und 1159 Pferde, die Friedensstärke 1052 Mann und 690 Pferde. Ab dem 15. Dezember führte Friedrich Freiherr von Hertling das Regiment, der am 22. April 1831 von Leopold Freiherr von Zandt abgelöst wurde. Zum 28. Oktober 1835 wurde es in Kürassier-Regiment „Prinz Karl von Bayern“, zum 26. April 1848 wieder in 1. Kürassier-Regiment „Prinz Karl von Bayern“ umbenannt. Am 26. Mai 1848 wurde die Aufstellung einer 7. (Reserve-)Eskadron verfügt, die danach als Depot-Bestand geführt und am 1. Januar 1857 wieder aufgelöst wurde. Am 16. Oktober 1849 wurde als erster Bürgerlicher Lorenz Schäzler zum Oberstkommandanten ernannt. Am 21. Oktober 1850 wurden vier Eskadrons mit 378 Kürassieren zum Korps des Generallieutenants Prinz Eduard von Sachsen-Altenburg abkommandiert. Zu Beginn des Jahres 1857 wurde als Stärke 44 Offiziere, 126 Unteroffiziere und 915 Kürassiere gemeldet, davon 215 beurlaubt. Die im Jahre 1858 grassierende Typhus-Epidemie forderte im Regiment 22 Todesopfer. Das Regiment war wegen der Epidemie bis 1859 in Fürstenried, Schleißheim, Freising und Benediktbeuern untergebracht. 1859 übernahm es wieder Quartier in München, eine Eskadron in Nymphenburg. Am 24. April 1859 erfolgte die Wiedererrichtung der 7. Eskadron, welche am 21. Dezember 1863 wieder aufgelöst wurde. Die 5. und 6. Eskadron wurde in den Jahren 1859 und 1863 vorübergehend zum kombinierten 3. Kürassier-Regiment als 1. und 2. Eskadron kommandiert. Im Jahre 1862 wurde eine weitere Eskadron nach Nymphenburg, und eine Eskadron nach Benediktbeuern ausgelagert. Am 26. März 1863 stiftete Prinz Karl dem Regiment 10.000 fl, über deren Zinsen der Regimentskommandeur verfügen sollte. Schon über mehrere Jahre übergab der Prinz dem Regiment ca. 950 fl für Bibliothek, Musik und Fechtmeister. Ab 1864 war das Regiment geschlossen in der Garnison München stationiert. An bayerische Kürassiere wurden bestimmte körperliche Anforderungen gestellt: die schwere Cavalerie erfordert eine Größe von wenigstens 5 Fuß 11 Zoll, [ca. 172/173 cm] und breitschulterige, stämmige, aus den Hüften gewachsene Leute, damit die Cuirasse nicht durch Aufliegen auf den Hüften beschwerlich fallen. Krieg gegen Preußen 1866 In der Phase der Mobilmachung wurde im Jahre 1866 eine Reserve-Eskadron und ein Depot aufgestellt. Das Regiment trat mit zwanzig Offizieren, zwei Ärzten, zwei Beamten, 64 Unteroffizieren, zwölf Trompetern, 415 Kürassieren sowie 469 Pferden unter dem Kommando von Oberstkommandant Ernst von Schubaert, der das Regiment seit 24. August 1862 führte, an und war in vier Eskadrons gegliedert. Es war der Kürassier-Brigade des Reserve-Kavallerie-Korps unter General der Kavallerie Fürst Turn und Taxis unterstellt. Nach dem Gefecht bei Hünfeld (Neuwirtshaus) am 4. Juli 1866 brach aufgrund falschen Alarms und mangelnder Führungspraxis eine Panik in der bayerischen Reiterei aus. Die 2. und die Hälfte der 4. Eskadron waren vollkommen zersprengt. Es dauerte etwa eine Woche, bis die meisten wieder zum Regiment zurückfanden. Dabei war ein Offizier gefallen, siebzehn Mann und achtzehn Pferde gingen verloren. Am 13. Juli 1866 wurde Ersatz von einem Oberlieutenant, 32 Kürassieren und 33 Pferden, am 22. Juli von einem Lieutenant, 31 Kürassieren und 38 Pferden aufgenommen. Am 26. Juli 1866 wurde die Tagesstärke des Regiments mit 19 Offizieren, 47 Unteroffizieren, 13 Spielleuten, 316 Kürassieren sowie 376 Pferden angegeben. Am selben Tag ritt das Regiment eine Attacke bei den Hettstädter Höfen. Das Regiment hatte während des Deutschen Krieges zu beklagen: Tote: ein Lieutenant, ein Trompeter, vier Kürassiere sowie drei Pferde Verwundete: zwei Unteroffiziere, ein Trompeter, sieben Kürassiere Vermisste: neun Kürassiere und 19 Pferde. Am 18. August 1866 erhielt Johann Feichtmayr das Kommando über das Regiment. Am 2. September wurden die Reserve-Eskadron und das Depot wieder aufgelöst. Am 11. Mai 1867 wurden die 1. und 4. Eskadron des 3. Kürassier-Regiments einverleibt, das Regiment war nunmehr in fünf Eskadrons gegliedert. Am 1. August 1867 gab das Regiment 82 Mann an das 3. Chevaulegers-Regiment ab. Ein Jahr später (1. August 1868) wurden vier Kürassiere, ein Schmied, ein Sattler und dreizehn Pferde zur Aufstellung der Equitations-Anstalt überstellt. Krieg gegen Frankreich 1870/71 Am 29. Juli 1870 machte das Regiment, gegliedert in vier Feldeskadrons, mit insgesamt 620 Kürassieren, 618 Pferden und sieben Fahrzeugen mobil. Es war der Schweren Kavallerie-Reserve des I. Armee-Korps (Generalleutnant von und zu der Tann) unterstellt. Bei Beaumont am 30. August 1870 und bei Bazeilles am 1. September 1870 war es als Reserve bereitgehalten. Vom 5. bis 24. September war das Regiment mit der Bewachung von Kriegsgefangenentransporten beauftragt. Am 6. September 1870 traf Ersatz in Stärke ein Offizier, drei Unteroffiziere und fünfzig Kürassiere, am 6. Oktober in Stärke 110 Mann und 50 Pferde ein. Bei Chevilly trat das Regiment mit einer Gefechtsstärke von 21 Offizieren und 537 Mann unter dem Kommando der preußischen 4. Kavallerie-Division „Prinz Albrecht“ an. Dabei wurden von zwei Eskadronen zwanzig Franzosen gefangen genommen, hatte dabei aber auch den ersten Gefallenen zu beklagen. In der Umgebung von Orléans versah das Regiment am 12. Oktober 1870 Aufklärungsdienst. Die 2. Eskadron konnte hierbei wieder die Verbindung mit der preußischen 22. Division herstellen. Es wurden ein Kürassier und zwei Pferde verwundet. In der Schlacht bei Coulmiers am 9. November 1870 musste das Regiment Verluste von zwei Toten und vier Verwundeten hinnehmen, ein Kürassier wurde vermisst. Die Gefechtsstärke betrug am Ende des Tages zwanzig Offiziere und 571 Mann. Zum Gefecht bei Villepion am 1. Dezember 1870 trat das Regiment in einer Stärke von zwanzig Offizieren und 486 Mann an, die Erkrankungen aufgrund der nasskalten Witterung machten sich hinsichtlich der Gefechtsstärke bemerkbar. Tags darauf am 2. Dezember war es zur Verteidigung eingesetzt und verlor dabei zwei Pferde. Am 6. Dezember nahm es bei Beaugency an der Verfolgung der französischen Truppen ohne Verluste teil. Von 4. Januar bis 2. Juni 1871 war das Regiment im Belagerungsring von Paris bei Grisy, Cossigny und Charenton eingesetzt. An der Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871 durften Rittmeister Rhomberg mit den Unteroffizieren Gstatter, Bechteler und Edmayer teilnehmen. Am 2. Juni 1871 erfolgte der Abmarsch von Paris nach Straßburg, das die Truppe am 9. Juli 1871 erreichte. Einen Tag später befand sich das Regiment wieder in München. Die Tagesdienststärke am 8. Juli 1871 wurde mit 18 Offizieren, 494 Mann und 493 Pferden angegeben. Während des Krieges hat das Regiment zu beklagen drei gefallene Kürassiere und sechs tote Pferde vier Verwundete drei Vermisste und ein entlaufenes Pferd und fünfzehn Mann, die an Krankheiten starben. Am 18. Februar 1873 übernahm Prinz Leopold von Bayern das Kommando über das Regiment. Mit dem 1. November 1875 wurde Edmund Rhomberg zum Kommandeur des Regiments ernannt, Prinz Leopold 1878 à la suite gestellt. 1876 wurden der Kürass und der Metallhelm abgegeben. Damit war die Zeit dieses Regiments als Schlachten-Kavallerie beendet. Zum 29. November 1878 wurde es in 1. Schweres Reiter-Regiment „Prinz Karl von Bayern“ umbenannt. 1880 wurde wiederum ein Angehöriger des Hauses Wittelsbach, Prinz Max Emanuel in Bayern, à la suite gestellt. 1882 erhielt das Regiment die Standarte der 1. Division, die es bis 1919 innehatte. Am 9. September 1897 wurde Prinz Leopold zum Inhaber des Regiments ernannt, es behielt jedoch die Bezeichnung „Prinz Karl von Bayern“. Im März 1900 wurde eine Eskadron Jäger zu Pferd aufgestellt, das durch Abgaben aller Kavallerieregimenter rekrutiert wurde. Sie hatte eine Gefechtsstärke von einem Rittmeister, vier Offizieren, einem Veterinär, sechzehn Unteroffizieren sowie 118 Mannschaften und war dem Regiment unterstellt. Für die China-Expedition im Jahre 1900 wurden von den über sechzig Freiwilligenmeldungen ein Zug in Stärke ein Offizier, drei Unteroffiziere und 27 Mann ausgewählt und abkommandiert. 1902 zogen die Schweren Reiter in die neu erbaute Prinz-Leopold-Kaserne am Oberwiesenfeld. Damit entfiel das tägliche Ritual des Paradierens durch die Stadt von der Isar an das Oberwiesenfeld, was die Münchner sehr bedauerten. War es doch eine Attraktion, wenn 700 Reiter mit ihren Lanzen mit wehenden weißblauen Wimpeln und in blauer Uniform, unterstützt von einem Kavallerie-Musikkorps voran, täglich durch die Stadt ritten und das Volk in ihrem grauen Alltag unterhielten. Mit ihrem Ableben am 6. Dezember 1902 hinterließ die Tochter Stephanie des 1872 verstorbenen Rittmeisters Karl Zur Westen dem Regiment 20.000 Reichsmark, deren Zinsen jeweils am 4. November nach Ermessen des Regimentskommandeurs verteilt werden sollten. In Südwestafrika kämpften 1904/05 einige Reiter als Freiwillige. Am 1. Oktober 1905 wurde die Eskadron Jäger zu Pferd als 1. Eskadron zum neu aufgestellten 7. Chevaulegers-Regiment versetzt. Von 15. Juli 1892 bis 18. Dezember 1899 war Prinz Alfons von Bayern Regimentskommandeur und stand ab 1901 à la suite. Während dieser Zeit wurde am 9. September 1897 Prinz Leopold von Bayern zum Inhaber des Regiments ernannt. Der damalige General der Kavallerie Prinz Leopold von Bayern stiftete am 11. November 1905 dem Regiment 10.000 Reichsmark, dessen Zinsen zur Beschaffung von Reit- und Schießpreisen sowie für die Angehörigen der Offizier-Speiseanstalt verwendet werden sollten. Von 31. März 1910 bis 1. Oktober 1912 war noch einmal ein Angehöriger des Königshauses Kommandeur des Regiments: Prinz Franz von Bayern, der das Kommando an Major Joseph von Tannstein genannt Fleischmann übergab. Ebenfalls im Jahre 1912 wurde Oberst Herzog Ernst August von Braunschweig à la suite gestellt. Der Herzog, der fünf Jahre als Oberleutnant im Regiment gedient hatte, stiftete 1913 eine Summe von 10.000 Reichsmark an das Regiment. Im Juli 1914 feierte das Regiment sein hundertjähriges Bestehen. Auf Vorschlag des Landtages wurden ihm von König Ludwig III. wieder die schönen Pauken des Regiments Garde du Corps übergeben, die jedoch am 2. August 1914 wegen der Mobilmachung schon wieder abgegeben werden mussten. Rittmeister Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg und Oberleutnant Freiherr von Könitz verließen noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges das Regiment und wechselten zur neu aufzustellenden Fliegertruppe. Erster Weltkrieg 1914 Zu Beginn des Ersten Weltkriegs trat das Regiment mit seiner 1., 2., 4. und 5. Eskadron in Stärke von 36 Offizieren, 690 Reitern und 760 Pferden an. Es war der 1. Kavallerie-Brigade/Kavallerie-Division unterstellt. Die 3. Eskadron war Ersatz-Eskadron. Außerdem wurden vom Regiment im August 1914 die 1. Landwehr-Eskadron sowie die 1. Landsturm-Eskadron des I. Armee-Korps der 6. Armee aufgestellt. Von 6. bis 14. August 1914 war das Regiment als Grenzschutz in Lothringen eingesetzt. Dabei führte die 2. Eskadron unter Rittmeister Prinz Heinrich von Bayern am 13. August 1914 die erste und letzte klassische Reiterattacke des Regiments bei Gondrexon. Dabei fielen ein Unteroffizier, sechzehn Pferde sowie fünf Mann wurden verwundet, darunter Prinz Heinrich. Im weiteren Verlauf der Schlacht in Lothringen bis 23. August 1914 entstanden nur geringe Personalverluste, allerdings waren 200 Pferde durch Tod oder Erkrankung verloren gegangen. In den Gefechten bei den Côtes Lorraines vom 9. bis 30. September hatte man Verluste von fünf Gefallenen und drei Verwundeten zu beklagen. Danach erhielt der Regimentskommandeur Major Joseph von Tannstein am 6. Oktober 1914 das Ritterkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens verliehen. Bei Kämpfen im Raum Lille-Lens von 4. bis 12. Oktober 1914 fielen am 7. Oktober ein Reiter und sechs Pferde, zwei Offiziere und zehn Reiter wurden verwundet sowie ein Reiter und 49 Pferde vermisst. Am 13. Oktober wurden bei Neuf-Berquin nochmals ein Offizier und dreizehn Reiter verwundet. Mitte Oktober kurz an der Lys eingesetzt, gelangte das Regiment in die Gegend vor Ypern, wo es bis 4. November 1914 blieb. Beim Sturm auf Hollebeke am 21. und 24. Oktober musste das Regiment den Verlust von dreißig gefallenen bzw. verwundeten Reitern hinnehmen. Vor Gheluvelt (2. bis 4. November 1914) hieß es für 200 Reiter „Absitzen“ und es wurde eine Schützen-Eskadron gebildet. Die Verluste des Regiments über die letzten dreißig Tage sind unbekannt. Gemessen an denen der Kavallerie-Division waren sie jedoch beträchtlich. Am 11. November 1914 traf der ersehnte Ersatz von vier Unteroffizieren, 72 Reitern und 92 Pferden ein. In den Gefechten bei Warneton am 14. und 29. November verlor das Regiment neun Reiter, davon zwei Tote. 1915 Von 21. Januar bis 30. März 1915 lag das Regiment als Armee-Reserve in der Festung Metz. In der Zeit erhielt es nochmals Ersatz von drei Unteroffizieren, 122 Reitern und 142 Pferden. Danach wurde es an die Ostfront verlegt und war ab April 1915 bei der Armeegruppe „Lauenstein“ in Litauen und Kurland eingesetzt. Am 26. April zunächst in Rossienie, stand man zwei Tage später im schweren Kampf bei Kielmy. Im Gefecht bei Schaulen am 29. und 30. April 1915 gelang der 2. und 5. Eskadron die Zerstörung der wichtigen Bahnlinie bei Radziwilischki. Die Aufklärungsabteilung des Regiments „Gonnermann“ der 1. und 4. Eskadron machte 300 Gefangene. Am 1. Mai 1915 focht die Aufklärungsabteilung „Gonnermann“ erfolgreich bei Poszwityn, wofür Rittmeister Karl Gonnermann mit dem Ritterkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens ausgezeichnet wurde. Nach dem Gefecht bei Beisagola am 5. Mai rückte man am 7. Mai nach Kiejdany und war dort zur Sicherung der Kavallerie-Division bis Kople-Dolne eingesetzt. Von Krakinow (8. Mai) über Szadow (9. Mai) kam das Regiment nach Szawlany (10. Mai), wo es zur Sicherung eingesetzt wurde. Bei Skaisgiry gelang die Einschließung russischer Truppenteile. Am 11. Mai 1915 kam es zu einem schweren Gefecht beim Gut Johanpol in der Gegend von Szydlowo, man musste hinter die Dubissa ausweichen. Am 28. Mai 1915 erreichte das Regiment Jozefowo. Am 29. Mai nahm das Regiment am Angriff der Kavallerie-Division im Verbund mit der preußischen 3. Kavallerie-Division auf Lawgola-Swirnie teil. Bis Ende Juni erreichte es noch Cytowiany. Am 1. Juli 1915 wurde Kurt Scherf das Kommando über das Regiment übertragen, das er bis zum Kriegsende behielt. Danach hatte das Regiment bis 13. Juli 1915 einen 35 km breiten Geländeabschnitt zwischen Szydlowo und dem Rekijiew-See zu halten. Am 25. Juli 1915 ging das Regiment bei Kineiki zur Verfolgung der Russen über. Am 3. und 4. August kam es zu einem Gefecht bei Onikschty. Nach gewaltsamer Aufklärung um Wilkomierz (6. und 7. August) kämpfte es am 12. und 19. August 1915 in der Schlacht bei Schymany-Ponedeli. An der Swienta und Jara ging das Regiment am 20. August 1915 in die Verteidigung über und hatte bis 8. September Stellungskämpfe zu bestehen. Von 9. September bis 2. Oktober 1915 war das Regiment bei Wilna eingesetzt. Der Pferdebestand war bis Oktober 1915 auf ca. fünfzig Pferde je Eskadron zusammengeschmolzen. An der Komeika (Nebenfluss der Birveta) fand der Vormarsch ein Ende und das Regiment ging am 20. Oktober 1915 zwischen Mazischki und Swirki-See in Stellung. 1916 In diesem Jahr wurde eine Maschinengewehr-Eskadron aufgestellt. Mitte April wurde das Regiment von der Front in den Raum Kowno-Olita zur Erholung herausgezogen, wo es sich bis 6. Juli 1916 aufhielt. Am 8. Juli 1916 wurde das Regiment an den Stochod verlegt, um an der Abwehr der russischen Brussilow-Offensive teilzunehmen. Während der Kämpfe bei Tscherwischtsche und Toboly von 18. bis 30. August 1916 musste das Regiment schwere Verluste hinnehmen, was sich am 10. September nochmals wiederholte. Der Stellungskampf am Stochod zog sich bis Anfang 1917 hin. 1917 Am 13. Juli 1917 war das Regiment an der Lomeika an den Kämpfen um die Höhen bei Berlohy beteiligt. Am 19. Juli widerstand es den russischen Angriffen bei Brody-Stanislau in Galizien. Am 26. Juli 1917 trat das Regiment unter der Kavallerie-Division bei Kolomea zum Gegenangriff an, der bei Sadagora am 5. August 1917 endete. Für die ausgesprochen schneidige Durchführung des Gegenangriffs wurde dem Regimentskommandeur, Oberstleutnant Kurt Scherf, das Ritterkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens verliehen. Von 3. September bis 20. November 1917 war es im Raum Radautz im Stellungskrieg eingesetzt. Mit dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk war das Regiment ab 21. November 1917 als Besatzungstruppe im Raum Ploiești-Pitești-Slatina-Sivstowo eingesetzt. 1918 Am 14. März 1918 verlegte das Regiment über Kiew und Odessa nach Nikolajew, wo es bis Anfang April 1918 Sicherungsaufgaben wahrnahm. Am 18. und 19. April 1918 eroberte es die Landenge bei Perekop auf der Krim. Bis 2. Mai 1918 verblieb das Regiment auf dem Ostteil der Krim als Besatzungstruppe. Am 2. Mai 1918 nahm das Regiment Kertsch ein. Am 24. Mai 1918 war das Regiment am Gefecht bei Eigenfeld auf der Krim, heute Ujutnoe, beteiligt. Nach Erreichen von Grammatikowa am 26. April war es bis Ende Juni als Besatzung von Taurien eingesetzt. Mitte Dezember 1918 stand das Regiment nördlich Lugansk an der Ostgrenze der Ukraine. Die Gesamtverluste des Regiments an Toten während des Ersten Weltkriegs wurden mit 12 Offizieren sowie 194 Unteroffizieren und Mannschaften angegeben. Verbleib Im Januar 1919 rückte das Regiment zur Heimkehr nach Bayern aus dem Osten ab. Nach dem Eintreffen in die Garnison wurde das Regiment demobilisiert und am 30. September 1919 schließlich aufgelöst. Die Tradition übernahm in der Reichswehr die 4. Eskadron des 17. (Bayerischen) Reiter-Regiments in Straubing. Märsche Parademarsch zu Fuß: „Militärmarsch“ von Ludwig Rixner Parademarsch im Schritt: „Militärmarsch“ von Ludwig Rixner Parademarsch im Trab: „Maiglöckchenpolka“ von Gustav Michalis Parademarsch im Galopp: „Galoppmarsch“ von Johann Sonntag Präsentiermarsch: „Kreuzritterfanfare“ von Richard Henrion Gedenken Im Landkreis Altötting besteht zur Erinnerung an das Schwere-Reiter-Regiment ein Traditionsverein. Er tritt jedes Jahr beim Wintertreffen der Königstreuen in Gammelsdorf in historischer Uniform auf. In der Bayern-Kaserne in München steht das Ehrenmal des 1. Schwere-Reiter-Regiments. Die Schwere-Reiter-Straße im Münchner Stadtteil Schwabing wurde nach dem Regiment benannt. Sanitätskorps (Deutsches Reich) Enthüllung des Sanitätskorps-Denkmals (1929) Das Sanitätskorps war ein Truppenteil im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich. Ab 1873 umfasste es alle Soldaten des Sanitätsdienstes. Entstehung Der Krimkrieg führte allen Teilnahmestaaten die zentrale Bedeutung leistungsfähiger Sanitätsdienste vor Augen. Preußen baute den seinen nach den Erfahrungen in den deutschen Einigungskriegen systematisch auf. 1867–1869 Auf der Grundlage der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 sollten die wichtigsten neuen preußischen Grundsatzdokumente für die Truppen aller Mitgliedsländer verbindlich sein. Diese Truppen waren nach der Armee-Einteilung vom 14. September 1867 in das Gardekorps, die Armee-Korps I bis XI und das XII. (I. Königlich Sächsische) Armee-Korps gegliedert. Am 20. Februar 1868 erging die Allerhöchste Kabinettsorder zur „Verordnung über die Organisation des Sanitätskorps“. Danach wurden alle im Offiziers- und Unteroffiziersrang stehenden Militärärzte des aktiven Dienstes und des Beurlaubtenstandes der Armee und der Flotte in einem Sanitätskorps vereinigt. Sie galten als Personen des Soldatenstandes. Alle Militärärzte wurden Vorgesetzte der ihnen unterstellten Lazarettgehilfen und militärischen Krankenwärter. Militärärzte in höheren Dienststellungen erhielten Disziplinarstrafgewalt. Als Kennzeichen trugen alle Militärärzte im Offiziersrang zwei goldene Litzen am Kragen des blauen Waffenrocks. Die Lazarettgehilfen wurden am 7. November 1867 zu Kombattanten erklärt. Nach fünfjähriger Tätigkeit durften sie ohne besondere Prüfung mit dem Befähigungszeugnis für Heildiener ausgestattet werden. Am 29. April 1869 trat die Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Felde in Kraft. Sie bestätigte die Einführung der Divisionsärzte und unterstellte den Korpsärzten die Sanitätsdetachements und Feldlazarette. Für den Kriegsfall sah sie die Einrichtung von Etappenlazaretten, stehenden Kriegslazaretten und Reservelazaretten vor. Aus der Reihe der Folgedokumente sind hervorzuheben: die Allerhöchste Kabinetssorder vom 2. Juni 1869 zur Schaffung eines Zentralkomitees der deutschen Vereine zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger und die Ernennung eines Kgl. Kommissars und Militär-Inspekteurs der freiwilligen Krankenpflege, die Militär-Ersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 und der Erlass vom 1. Juli 1868 über die Anstellung von Korpsstabsapothekern sowie die Übertragung des Revisionswesens über Arznei- und Verbandsmittel an die Korpsgeneralärzte. Im Falle der Mobilmachung sollten Militärapotheker des Beurlaubtenstandes als Stellvertretende Korpsapotheker bei den Stellvertretenden Generalkommandos die Aufgaben zur Ergänzung und Zuführung von Arznei- und Verbandsmitteln für das im Felde stehende Korps übernehmen. 1873 In § 1 der Verordnung vom 6. Februar 1873 legte das Preußische Kriegsministerium fest: „Die Militärärzte des aktiven Dienstes und des Beurlaubtenstandes der Armee und der Flotte bilden mit den Lazarettgehilfen und militärischen Krankenwärtern das Sanitätskorps. Dasselbe besteht demnach aus den im Offiziersrange stehenden Militärärzten – dem Sanitätsoffizierskorps den im Unteroffiziersrange stehenden Militärärzten, den Lazarettgehilfen und militärischen Krankenwärtern.“ – Preussisches Kriegsministerium Seit Verkündung dieser Verordnung wurde das Sanitätskorps schrittweise in den Rang einer technischen Waffengattung erhoben. Es wurde Wirklichkeit, was Adolph Leopold Richter in den 1840er Jahren gefordert und was Gottfried Friedrich Franz Loeffler und Christian Wilhelm Ludwig Abel 1860 in der von ihnen gegründeten Preußischen Militärärztlichen Zeitung propagiert hatten. Nach dem Deutschen Krieg hatte man sich noch damit begnügen müssen, dass nur die Militärärzte in das preußische Sanitätskorps eingeordnet wurden. Sie waren zwar zu Personen des Soldatenstandes erklärt worden, hatten aber den Beamtenstatus behalten. 1868 wurden die Militärapotheker, die Lazarettgehilfen sowie die Militärkrankenwärter und -träger nicht in das Korps eingeordnet. Bis 1873 hatte das Korps nur standespolitische Bedeutung. Ihm fehlte eine einheitliche Dienstorganisation. 1868 war die Bildung der Medizinalabteilung im preußischen Kriegsministerium ein großer Fortschritt; aber die Mehrfachunterstellung von Sanitätskräften und -einrichtungen mit allen negativen Auswirkungen blieb bestehen. Erst nach dem Deutsch-Französischen Krieg bestand beim Kaiser als oberstem Kriegsherrn und bei der Generalität kein Zweifel mehr, dass dem Sanitätskorps der Status zuzubilligen war, den es auf den Kriegsschauplätzen und in der Heimat bereits verwirklicht hatte. Führung Seit 1873 galt der Generalstabsarzt der Armee als Chef des Sanitätskorps. Er war gleichzeitig Chef der Medizinalabteilung im preußischen Kriegsministerium. Er koordinierte alle Angelegenheiten des Militärsanitätswesens im Deutschen Kaiserreich. Er brachte auch die militärischen Bestimmungen in Vorschlag, die reichsweit geltende gesundheitsgesetzliche Regelungen in die Armee überführten. Gemäß der Instruktion über das Etappenwesen vom 20. Juli 1872 übernahm der preußische Generalstabsarzt im Kriegsfall auch die Funktion des Chefs des Feldsanitätswesens. Danach unterstanden ihm im Krieg in fachlicher Instanz alle im Felde stehenden Kräfte des Militärsanitätswesens deutscher Truppen. Gliederung Im Frieden gliederte sich das Sanitätskorps in Militärmedizinalbehörden und in das Sanitätspersonal der Divisionen. Das Reich war 1891 in vier (1900 in fünf, 1914 in acht) Armee-Inspektionen eingeteilt. Ab 1906 verfügten sie über eine eigene Sanitätsbehörde Seit Helmuth Karl Bernhard von Moltke war die gesamte Organisation des Deutschen Heeres auf das Korps als taktischen Verband ausgerichtet. Das galt auch für das Sanitätswesen. Dem Sanitätsdienst eines Armee-Korps stand der Korpsarzt vor. Er leitete im Frieden auch das Sanitätsamt (die frühere Sanitätsdirektion) des Korps, die militärmedizinische Behörde im Stationierungs- und Einzugsbereich des Korps. Sie war das Führungsorgan des Korpsarztes für alle Fragen des Wehrersatzes und der materiellen Beschaffung. Verantwortlichkeiten Von großer Bedeutung war die endgültige Festschreibung der alleinigen Verantwortlichkeit der Militärärzte für ihren fachlichen Dienstbereich. „Der Generalarzt eines Armeekorps leitet den Verband, welchen die Militärärzte seines Korpsbereiches ohne Rücksicht auf ihre Verwendung bei den Truppen, in den Garnisonen oder bei militärischen Institutionen bilden.“ – § 2 der Verordnung vom 6. Februar 1873 Noch deutlicher war die Leitungsbefugnis der Divisionsärzte ausgewiesen. Sie wurden zunächst nur als technische Referenten des Divisionskommandeurs bezeichnet. Die Dienststellung „Divisionsarzt“ wurde erst 1898 endgültig eingeführt. Die Geschlossenheit der Division hatte Vorrang vor Dislozierungskompetenzen. Disziplinargewalt Die Disziplinargewalt der Chefärzte der Lazarette und der Stabsärzte der Sanitäts-Detachements war in § 17 der Verordnung festgeschrieben. Ihr unterstanden die Militärärzte im Offiziersrang, die Unterärzte, die einjährig-freiwilligen Ärzte, die Eleven der militärärztlichen Bildungsanstalten, die Lazarettgehilfen, die militärischen Krankenwärter sowie das pharmazeutische und das Beamtenpersonal der Lazarette. Den Chefärzten von Feldlazaretten war auch die Disziplinargewalt über die dort Dienst tuenden und als Patienten befindlichen Unteroffiziere und Mannschaften übertragen. Sämtliche Militärärzte blieben grundsätzlich der Disziplinargewalt ihres unmittelbaren militärischen Vorgesetzten unterstellt. Sanitätsoffizierskorps Die im Offiziersrang stehenden Militärärzte bildeten im Sanitätskorps das Sanitätsoffizierskorps. Es stand „in Betracht seiner Rechte und Pflichten neben dem Offizierkorps der Armee“. Die für die Rang- und Dienstverhältnisse der Offiziere gültigen Vorschriften fanden im Sanitätsoffizierskorps entsprechende Anwendung. Das betraf die Offizierswahl und -beförderung, die Pensionsansprüche, das komplizierte Berechnungs- und Abrechnungssystem für Gehalt, Wohnungsgeld, Reisekosten etc. Wie die Offiziere hatten die Sanitätsoffiziere auf dem Dienstwege beim König und Kaiser die Zustimmung zur Heirat einzuholen. Das Sanitätsoffizierskorps hatte eigene Dienstgradbezeichnungen (Chargen), denen ein Offiziersvergleichsrang zugeordnet war; die Disziplinarbefugnisse waren aber nicht automatisch gleich und das Gehalt war tiefer (nicht wie heute höher) eingestuft. Truppensanitätsdienst 1874 hatte das Kaiserreich 14 preußische, 2 bayerische, 1 sächsisches und 1 württembergisches Armeekorps. Im Truppensanitätsdienst dienten 281 Regimentsärzte, 300 Bataillonsärzte und 666 Assistenzärzte. 1893 wurde die Dienstzeit der Wehrpflichtigen auf 2 Jahre herabgesetzt. Die Friedensstärke des Heeres belief sich auf über 500.000 Mann. Nachwuchs Für das Heer wie für die Kaiserliche Marine ergänzte sich das Sanitätsoffizierskorps aus den Absolventen der Kaiser-Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen. In Ausnahmefällen konnten approbierte einjährig-freiwillige Ärzte und Unterärzte des Beurlaubtenstandes in den aktiven Dienst übernommen werden. Die angehenden Ärzte der Bayerischen Armee studierten grundsätzlich an bayerischen Universitäten und waren einem eigenen Heranbildungsmodus unterworfen. Erinnerung Vor dem Haupteingang zum Neuen Friedhof Potsdam wurde ein Denkmal für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Sanitäter errichtet. Es wurde im Oktober 1929 eingeweiht. Der Bildhauer war Hans Hubert Dietzsch. Der militärische Sanitätsdienst bzw. das Militärsanitätswesen beschreibt militärmedizinisch handelnde Organisationen. Das ausschließlich für sanitätsdienstliche Zwecke aufgestellte Sanitätspersonal der Streitkräfte zählt wie auch die Militärseelsorger zu den militärischen Nichtkombattanten und genießt den Schutz nach den Genfer Konventionen. Ebenfalls unter diesen Schutz fällt das Sanitätspersonal des zivilen Bereichs im Kriegsfall. Umfang Das militärische Sanitätspersonal umfasst Sanitätsoffiziere und nichtakademisches Personal mit sanitätsdienstlicher/medizinischer Ausbildung. Angehörige der Sanitätstruppen führen im Gefecht bzw. Einsatz eine hoheitlich ausgestellte Ausweiskarte mit sich und tragen das Schutzzeichen am linken Oberarm. Das Recht zum Tragen sowie die Identitätskarte dürfen dem Sanitätspersonal auf keinen Fall entzogen werden. Bei Verlust derselben muss dem Personal entsprechender Ersatz ausgehändigt werden. Ebenso darf das Sanitätspersonal weder teilweise noch vollständig auf die zustehenden Rechte verzichten. Sanitätspersonal führt Waffen (meist nur Pistole, selten Sturmgewehr) ausschließlich zum Schutz von Verwundeten und dem Eigenschutz. Daher ist Sanitätspersonal (im Regelfall) auch nicht an Infanteriemaschinenwaffen ausgebildet. Sanitätspersonal darf nicht in Kriegsgefangenschaft genommen werden, sondern lediglich zu Behandlungszwecken zurückgehalten werden, insofern dies notwendig ist. Zur Unterstützung des Sanitätspersonals können Angehörige anderer Truppengattungen zu Hilfskrankenpflegern und Hilfskrankenträgern ausgebildet und bei Bedarf vorübergehend eingesetzt werden. Umgekehrt darf Sanitätspersonal – das als solches gemeldet ist – jedoch nicht zu Gefechtshandlungen herangezogen werden. Ein Befehl dazu stellt eine Straftat nach dem Kriegsvölkerrecht dar. In der Regel verfügen die Streitkräfte auch in Friedenszeiten über eigenes Sanitätspersonal, das in militärischen und teilweise auch in zivilen Sanitätseinrichtungen ausgebildet und eingesetzt wird. Weitere Möglichkeiten sind die Rekrutierung von Reservisten oder von Sanitätspersonal aus dem zivilen Bereich. So fungierten beispielsweise während des Zweiten Weltkriegs im Sanitätswesen der Wehrmacht überwiegend Ordinarien der Chirurgie und Chefärzte großer chirurgischer Kliniken als beratende Chirurgen. Diese wurden zunächst mit niedrigen Dienstgraden eingestellt und hatten keine Befehlsgewalt. In Deutschland werden die Aufgaben des Sanitätsdienstes vom Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und dem Fachdienst Sanitätsdienst wahrgenommen. Zu Letzterem gehören der Bordsanitätsdienst der Marine, der fliegerärztliche Dienst, der Sanitätsdienst Heer und die sanitätsdienstlichen Institute von Luftwaffe und Marine. Für alle Soldaten ist die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A obligatorisch. Sie sind nach der Genfer Konvention als Hilfskrankenträger in Ausübung dieser Tätigkeit geschützt, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Historisches Neuzeit In den Landsknechthaufen dienten je Fähnlein ein Feldscher und ein Feldscherknecht. Ähnlich verhielt es sich bei der Reiterei und der Artillerie. Höherer Offiziere bezahlten eigene Doctores als studierte Leibärzte. In den stehenden Heeren der Neuzeit waren Regimentsfeldscherer und Kompaniefeldscherer sowie deren Gehilfen für die Gesundheit der Truppen verantwortlich, seltener ein akademisch gebildeter Regimentsmedicus. Mit der Herausbildung moderner Armeen im 19. Jahrhundert erfuhr auch die militärische Heilfürsorge eine Aufwertung. Nun wurden neben den Ärzten auch die Feldscherer akademisch geschult und wandelten sich zum Chirurgus. Das obere Heilpersonal vom Regimentsfeldscher/Regimentmedicus und Lazarettarzt aufwärts erhielt seit Mitte des 18. Jahrhunderts Offiziersrang, zunächst noch mit Beamtenstatus. Seit dem 19. Jahrhundert kam es mit der Anstellung von Armee-, Korps- und Divisionsärzten (in Preußen sog. Stabsärzte, in Österreich Stabsfeldärzte) zu einer Herausformung einer militärischen Sanitätsdienstlaufbahn. Etwa zur gleichen Zeit wurde die bisherige Zweiteilung der medizinischen Ausbildung aufgehoben, chirurgische und internistische Ausbildung verschmolzen. Der moderne Militärarzt (zuerst oft „nur“ Militärbeamter, später dann Sanitätsoffizier) ersetzte nun Feldscher und Medicus. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Es ist - als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Das Deutsche Rote Kreuz ist Träger des DZI-Spendensiegels. Grundsätze Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. Menschlichkeit Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. Unparteilichkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Neutralität Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. Unabhängigkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Universalität Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. Aufgaben und Selbstverständnis Katastrophenschutz Katastrophenschutz DRK-Hilfszug Einsatzeinheiten Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst Betreuungsdienst Wasserwacht Bergwacht Rettungshundestaffel Selbstrettung Blutspende Vollblutspende Knochenmarkspende Jugendarbeit Jugendrotkreuz Schulsanitätsdienst Sozialarbeit Der Aufgabenbereich der Sozialarbeit wird durch Sozialpädagogen, Zivildienstleistende und Ehrenamtliche abgedeckt. Die DRK-Sozialarbeit wendet sich an Menschen jeden Alters. Sie verhindert, betreut und versorgt soziale Einschränkungen auf Grund von Erkrankungen oder Notfällen. Exemplarische Bereiche sind in der Einzelfallarbeit im DRK sind Betreuungsangebote für Demenzkranke, Mobile Hilfsdienste und Sozialberatungen z. B. für Migranten. Auch diverse Gruppenangebote bietet DRK Sozialarbeit an, wie z. B. Seniorengymnastikgruppen. An vielen Orten betreibt das DRK auch Kleiderkammern oder Angebote für sozialbenachteiligte Gruppen oder Menschen in der Gesellschaft. Im Mobilen Sozialen Hilfsdienst werden ältere Personen beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Arztbesuchen unterstützt. So wird ihnen ein normales Leben auch im Alter erleichtert. Der Essen auf Rädern-Service und das Haus-Notruf-Angebot des DRK richtet sich ebenso an ältere oder durch Krankheit eingeschränkte Personen. Rettungsdienst DRK-Suchdienst Eine vordringliche Aufgabe des DRK nach dem Zweiten Weltkrieg war der Suchdienst, der ausgebombte, vermisste, verschleppte, vertriebene Menschen wieder ihren Familien zuführte oder Heimstellen für Waisenkinder fand. Durch die etappenweise Öffnung und Freigabe von Archiven der östlichen Staaten können auch heute noch Schicksale geklärt werden. Seit der Gründung vor 60 Jahren konnten vom Suchdienst mehr als 16 Millionen Menschen zusammengeführt, mehr als 500.000 Kinderschicksale geklärt und weltweit rund 600.000 Menschen über den Verbleib von Angehörigen in Konflikten und Katastrophen benachrichtigt werden. Das heutige Spektrum des DRK-Suchdienstes umfasst im Wesentlichen die Aufgabenbereiche Nachforschungen, Familienzusammenführung und Ausreisen sowie den Hilfs- und Beratungsdienst. Die Zentrale des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Leitstelle, Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB)) hat ihren Sitz beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin. Die Bearbeitung von Suchanfragen aus aller Welt und anderen mit der Aufgabenstellung verbundenen Anliegen wird - je nach Zuständigkeit - in den beiden Außenstellen (DRK-Suchdienst Hamburg und DRK-Suchdienst München) in Zusammenarbeit mit den DRK-Landes- und Kreisverbänden vorgenommen. Konventionsarbeit Als Nationale Rotkreuzgesellschaft ist es Aufgabe des DRK für die Verbreitung des Wissens über die Genfer Konventionen zu sorgen. Dazu bestellt jeder Kreisverband einen Konventionsbeauftragten. Weitere Mittel sind juristische Konferenzen zu Themen des humanitären Völkerrechts und Schulungsangebote. Internationale Hilfe Gliederung und Aufbau Rechtsform Das Deutsche Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein. Der Sitz des Generalsekretariats, vormals Bonn, ist seit dem 1990 gefassten Beschluss über die Verlegung Berlin. Die heute gültige Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Beitritt der Landesverbände des ehemaligen DRK der DDR durch die Bundesregierung und am 3. Mai 1991 durch das IKRK ausgesprochen. Die Landes-, Bezirks- und Kreisverbände sind ebenfalls eingetragene Vereine, eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz, das aus historischen Gründen (da ehemals in der amerikanischen Besatzungszone) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Landesverband Hessen, der zunächst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war, hat diesen Status inzwischen abgelegt und den eines eingetragenen Vereins angenommen. Ungeachtet der privatrechtlichen Natur des DRK nimmt es die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr und ist damit eher eine „Organisation sui generis“ im Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Auftrag. Das „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 9. Dezember 1937 gilt heute noch fort; es wurde nie aufgehoben und ist in der „Sammlung des Bundesrechts“ (BGBl. III. 2128-2) weiterhin als fortgeltendes Bundesrecht aufgeführt. Allerdings sind die meisten seinerzeit getroffenen Regelungen infolge Änderung anderer Gesetze obsolet geworden. Gültig sind aber jedenfalls heute noch der § 2 („Das Deutsche Rote Kreuz dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.“), der § 4 Abs. 1 („Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz ist freiwillig.“) sowie Teile des § 18 („Das Deutsche Rote Kreuz ist von Gerichts- gebühren befreit.“). Durch Art. 7 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) wurde das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz aufgehoben, allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2010 (Art. 80 Abs. 2 a.a.O). Diese Frist dient dazu, bis zum Wirksamwerden der Gesetzesaufhebung ein den heutigen völkerrechtlichen Bedingungen und gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechendes neues DRK-Gesetz verabschieden zu können. Das Bundesministerium der Justiz hat daher den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 29. November 2007 den Bundesländern und den in § 20 Abs. 2 Zivilschutzgesetz genannten Hilfsorganisationen sowie dem Deutschen Bundeswehrverband übersandt. Die Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit der einzelnen Rotkreuzverbände (§ 2 DRKG a.F.) - wichtig für die Steuerabzugsberechtigung von Spenden - ist damit bereits in jedem Fall auf Grund gesetzlicher Vorschrift gegeben; die regelmäßige Finanzamtsbescheinigung hierzu hat also lediglich deklaratorischen Charakter. Zur Mitgliedschaft und Mitwirkung im DRK kann niemand gezwungen werden (§ 4 Abs. 1 DRKG a.F.); diese Bestimmung findet sich z. B. auch in der amtlichen Begründung zum Zivilschutzgesetz wieder, wo ausdrücklich die Zuweisung „Zivilschutzdienstpflichtiger“ an das Deutsche Rote Kreuz von deren vorheriger freiwilliger Bereitschaftserklärung abhängig gemacht wird, dem DRK zugewiesen zu werden. Allerdings wird die Gerichtskostenbefreiung des DRK (§ 18 DRKG a.F.) nicht immer als heute noch gegeben anerkannt; wie die Erfahrung zeigt, ist sie aber wegen der Weitergeltung des DRK-Gesetzes - ggf. nach Hinweis auf die Sach- und Rechtslage - durchsetzbar. Das Hanseatische Oberlandesgericht z. B. hat diese Gerichtskostenbefreiung zuletzt in einem Urteil aus dem Jahr 2007 als weiterhin gültig angenommen. Gemeinschaften Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert. Als Gemeinschaften gelten die Bereitschaften die Bergwacht das Jugendrotkreuz die Wasserwacht die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen. Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst. Geschichte Entwicklung bis 1921 Die internationale Rotkreuzbewegung hat ihren Ursprung in der Schlacht von Solferino (24. Juni 1859, über 40.000 Gefallene). Der Begründer der Idee war Henry Dunant. In den Ländern des Deutschen Reichs erfolgte die Gründung von Rotkreuzgemeinschaften zunächst relativ unabhängig voneinander, meist auch unter anderem Namen. Am 12. November 1863 wurde der Württembergische Sanitätsverein als erste Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet des späteren Reiches gegründet, als zweite folge im Januar 1864 der Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg. Ein Großteil der Arbeit des Roten Kreuzes wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen (Vaterländischer Frauenverein). In Sachsen beispielsweise gründete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann, dem König Albert), die später allmählich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte, ist unklar, da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen. Neben dem Hauptanliegen des Vereins, der Pflege verwundeter Soldaten, betätigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege. Das DRK in der Weimarer Republik Am 25. Januar 1921 wurde in Bamberg das Deutsche Rote Kreuz gegründet, als eingetragener, rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts und Dachorganisation der jeweiligen Landesvereine (Männer- und Frauenvereine) vom Roten Kreuz, deren Selbständigkeit durch den Zusammenschluss nur marginal berührt wurde. Die Neuorganisation der deutschen Rotkreuzgesellschaften war notwendig geworden, um zahlreichen Angriffen von außen und innerorganisatorischen Problemen ein Konzept organisatorischer Geschlossenheit entgegenzusetzen. Insbesondere durch den Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 waren die deutschen Rotkreuzvereine in eine ernste Krise gestürzt worden. Die darin angestrebte Abrüstung Deutschlands und die Entmilitarisierung des öffentlichen Lebens gefährdete die Existenz weiter Teile der Organisationen, deren vornehmliche Aufgabe bisher in der militärisch organisierten Vorbereitung auf den Kriegssanitätsdienst bestand. Die Satzung von 1921 versuchte diesen Problemen Rechnung zu tragen und dem Deutschen Roten Kreuz eine internationale und vorwiegend auf Friedensaufgaben orientierte Legitimationsgrundlage zu geben. Dazu heißt es in Paragraph 2 allgemein: „Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betätigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten, deren Zweck die Verhütung, Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet“. Nach einer Aufzählung vorwiegend karitativer und wohlfahrtsorientierter Friedensaufgaben folgt erst als letzter Punkt die Verwundetenfürsorge, wobei auch hier in Bezug auf den § 25 der Völkerbundsakte die internationale Anbindung als nationale Rotkreuzgesellschaft betont wurde. Mit dieser Neuorientierung auf die Friedenstätigkeit und dem Beitritt zur „Internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften“ konnte sich das Deutsche Rote Kreuz in der Weimarer Republik als Wohlfahrtsorganisation etablieren. Gleichzeitig blieb die traditionelle Aufgabe des Kriegssanitätsdienstes und die damit zusammenhängende militärische Organisationsstruktur beibehalten. Die nach 1918 propagierte Demilitarisierung des Roten Kreuzes fand jedoch nur oberflächlich statt und konnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Ebenso überdauerten die traditionell monarchistisch-konservativ eingestellten Führungskräfte im Roten Kreuz. Das DRK nach 1945 Das DRK wurde nach dem ZW in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute der nördliche Teil von Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ weiterarbeiten, während in der britischen Zone und später auch in der französischen Zone DRK-Landesverbände als „eingetragene Vereine“ neu gegründet wurden. Eine Ausnahme bildete zunächst das Saargebiet, wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung „Saarländischer Sanitäts- und Hilfsdienst“ (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das „Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ als Bundesverband wurde am 4. Februar 1950 wiedergegründet. Kurze Zeit später wurde es durch die Bundesregierung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, die Anerkennung durch das IKRK erfolgte am 25. Juni 1952. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprünglich seit den 20er Jahren bestehende „Deutsche Jugendrotkreuz“ (JRK) wiederbegründet. Der „Saarländische Sanitäts- und Hilfsdienst“ wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als „Landesverband Saarland“ wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) rund 4,5 Millionen Mitglieder (aktiv/fördernd) und Mitarbeiter für das Rote Kreuz tätig. DRK in der DDR Das „Deutsche Rote Kreuz der DDR“ wurde am 23. Oktober 1952 gegründet. Am 9. November 1954 erfolgte die Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft durch das IKRK und wenig später die Aufnahme in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Der Zentralausschuss und das Präsidium als die leitenden Organe hatten ihren Sitz in Dresden. Seine wichtigsten Aufgaben waren der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Verbreitungsarbeit, die Durchführung des Rettungsdienstes in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Gesundheitserziehung. Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK dem Ministerium des Innern. Weitere Tätigkeitsfelder waren der Bereich der Pflege und Altenversorgung, das Blutspendewesen, der Suchdienst sowie die Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienste. Neben den Aufgaben, die sich direkt oder indirekt aus der Tätigkeit als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz ergaben, galt das DRK in der DDR darüber hinaus auch als Massenorganisation. Jeder größere Betrieb hatte ebenso wie Wohngebiete eine Grundorganisation des DRK, von denen es landesweit etwa 14.000 gab. Über den Grundorganisationen existierten Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees als weitere Organisationsebenen. DRK-Arbeit galt als „gesellschaftliche Tätigkeit“, sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Die Zahl der erwachsenen Mitglieder betrug Mitte der 1980er Jahre auf rund 650.000 Menschen. Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen. Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine Entschädigung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift („Deutsches Rotes Kreuz“). Als Vorbild galt Albert Schweitzer, aber auch die Tradition der Arbeitersamariter. Mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem am 6. Oktober 1990 gefassten Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung des DRK der DDR zum 31. Dezember 1990 endete dessen Geschichte. Auf einer gemeinsamen Bundesversammlung des DRK am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen. Präsidenten des DRK Zeitraum Präsident 1921 – 1933 Joachim von Winterfeldt-Menkin 1933 – 1945 Carl Eduard (Sachsen-Coburg und Gotha) 1950 – 1952 Dr. Otto Geßler 1952 – 1961 Dr. Heinrich Weitz 1961 – 1967 Hans Ritter von Lex 1967 – 1982 Walter Bargatzky 1982 – 1994 Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1994 – 2003 Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Knut Ipsen seit 2003 Bundesminister a. D. Rudolf Seiters. Mit Landser wurden vereinzelt im Ersten und verbreiteter im Z. W. volkstümlich oder Volkstümlichkeit vortäuschend einfache deutsche Heeressoldaten bezeichnet. Ungeklärte Etymologie Vor dem Ersten Weltkrieg finden sich vereinzelte Belege mit der Schreibung Lanzer. Nach Pfeifer ist der Begriff Ende des 19. Jahrhunderts „unter sächsischen Soldaten im Sinne von ‚Landsmann‘ entstanden“. Das Handbuch der Soldatensprache von 1905 teilt mit: „Besonders die Sachsen nennen sich gegenseitig Lanzer („Guten Tag, Lanzer“) und werden daher allgemein von den Preußen so geheißen“. 1907 wird Lanzer neben Kamerad für Soldat angegeben. 1910 nennt ein in Sachsen entstandenes Handbuch der Pennälersprache Lanzer für Soldat. Zur Herkunft des im Ersten Weltkrieg im Deutschen durch die Soldatensprache in der Bedeutung „Soldat“ allgemein verbreiteten Wortes finden sich von Anfang an unterschiedliche Angaben. Wie für einen solchen Jargon-Ausdruck nicht ungewöhnlich, werden mannigfache volksetymologische Erklärungen angeboten. Die Erklärungen stimmen darin überein, dass Landser eine Verkürzung eines längeren Wortes sei. Kluge hält einen Anschluss des Wortes an Lanz(t) in Lanzknecht für möglich. Duden online schließt das Wort an „Lanz“ an, eine Kurzform von „Lanzknecht“, dies wiederum eine frühneuhochdeutsche Schreibweise für Landsknecht unter Anlehnung an Lanze oder Lanze (Militärischer Verband). Schon das Handwörterbuch der deutschen Sprache von Daniel Sanders (8., neubearb. u. verm. Aufl. von Ernst Wülfing, Leipzig u. Wien 1912, S. 394) führt Lanzener, Lanzer als Lanzenbewaffneter. Die Leipziger Zeitung sieht darin eine Verkürzung von Landsmann. Die sächsischen Soldaten sollen sich untereinander mit „Landser“ „ursprünglich wohl Landsknecht, dann aber wie Landsmann gebraucht“ angeredet haben, was die Preußen übernommen hätten. Der Freiherr von Ompteda betont: Landser heißt „doch nichts anderes als Landsmann“. Der Feldgraue Büchmann von 1916 stellt Landser neben Landstrich. Der Neue Brockhaus schreibt 1941 unter Landser schlicht „Soldatensprache: Soldat“. 1945 wurde das Wort „Landser“ in den Monatsheften für deutschen Unterricht der University of Wisconsin als das zu jener Zeit gebräuchliche für Soldaten eingestuft. Nach dem Bertelsmann Volkslexikon von 1956 steht das Wort Landser für „Landsmann“ und „Soldat“.